VG: Notstandsdekret und Bußgelder verfassungswidrig

Verzicht auf Sonderrenten nicht verfassungskonform

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch eine Beschwerde von Ombudsfrau Renate Weber gegen eine Eilverordnung aus dem Jahr 1999 sowie einen Eilerlass der Regierung Orban, der die Bußgelder bei Verstößen gegen die Notstandsauflagen erhöht hatte, für zulässig befunden – die übermäßigen, in den letzten Wochen verhängten Bußgelder sind folglich alle verfassungswidrig. In ihrer Beschwerde hatte Weber darauf verwiesen, dass die Eilerlasse keine Kriterien vorsehen, um die Höhe der Strafe an die Schwere des Verstoßes zu koppeln, weswegen erstere eigentlich im Ermessen der Ordnungshüter gelegen habe. Zudem befand das VG auch das Präsidialdekret, durch das der Notstand verhängt wurde, für verfassungswidrig – nicht der Präsident, sondern das Parlament habe die Auflagen zu beschließen.

Weiters erklärte das VG auch das Ende Januar verabschiedete Gesetz über die Abschaffung der meisten Sonderrenten für verfassungswidrig. Gegen das Gesetz der PNL, das die Abschaffung der Sonderrenten für Parlamentarier, Richter und Staatsanwälte, Verfassungsrichter, Diplomaten und andere Berufskategorien vorsah, hatten sowohl Weber als auch das Oberste Gericht geklagt.