VG-Urteil: Abberufung der Ombudsfrau nicht verfassungskonform

Renate Weber verklagt die Legislative

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag der Verfassungsbeschwerde der PSD gegen die Mitte Juni im Parlament erfolgte Abberufung der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (Ex-ALDE), einstimmig stattgegeben, das gesamte Abberufungsverfahren für nicht verfassungskonform befunden und Webers sofortige Amtseinsetzung angeordnet. Das Abberufungsverfahren habe sowohl gegen Verfassung als auch gegen das Funktionsgesetz der Ombudsbehörde verstoßen, hieß es in der Kurzfassung des VG-Urteils. Da ein verfassungswidriges Verfahren auch keine rechtlichen Auswirkungen haben könne, habe die Abberufene ihr Amt umgehend wieder anzutreten, so die Verfassungshüter.

Wie die Koalition, deren Parlamentarier letzte Woche bereits Webers Amtsnachfolger, Fábián Gyula, bestätigt hatten, nun weiter vorgehen will, bleibt vorerst unklar. Kammerpräsident Ludovic Orban (PNL) hatte vor dem Urteilsspruch klargestellt, dass die Koalition auf jeden Fall im Einklang mit diesem vorgehen, Ombudsfrau Weber jedoch nicht im Amt behalten werde – sie sei kein „Anwalt der Bürger, sondern der PSD“. Vizepremier Dan Barna (USR-PLUS) sagte, dass die Koalition zunächst die Urteilsbegründung abwarten und anschließend „die nötigen rechtlichen Schritte“ einleiten werde. Barna rügte allerdings auch die „Inkonsequenz“ des Verfassungsgerichts – 2012 habe es das gleiche Abberufungsverfahren für verfassungskonform befunden, als die damals regierende PSD Ombudsmann Gheorghe Iancu abgesägt hatte.
Renate Weber zeigte sich in einer ersten Reaktion hocherfreut über das VG-Urteil – dieses bestätige, dass ihre Abberufung „missbräuchlich“ und „grundlos“ gewesen sei. Erst letzte Tage hatte Weber deswegen sogar das Parlament verklagt; der Prozess ist beim Berufungsgericht Bukarest anhängig.