Vorabzusagen über Verrechnungspreise

Einer der sensibelsten und für erhebliche Steueranpassungen anfälligen Steuerbereiche sind die Verrechnungspreise (d.h. die praktizierten Preise im Falle von Geschäften mit verbundenen Personen). Grund dafür sind der hohe Umfang der Geschäfte zwischen verbundenen Personen (meistens zwischen der nichtansässigen Muttergesellschaft und ihrer rumänischen Tochtergesellschaft) sowie die Festsetzung der Verrechnungspreise, die manchmal nicht angemessen ist. Es gibt viele Situationen in der Praxis, in denen die Steuerbehörden die Verrechnungspreise aufgrund formeller und restriktiver Auslegungen korrigieren, ohne den Hintergrund der Geschäfte, die übernommenen Risiken und die von verbundenen Personen durchgeführten Funktionen im Rahmen der jeweiligen Geschäfte zu berücksichtigen.

Gesetzliche Regelung

Die Vorschriften des rumänischen Steuerrechts im Bereich der Verrechnungspreise legen ausdrücklich fest, dass die Verrechnungspreise, die im Rahmen von Geschäften zwischen verbundenen Personen verwendet werden, die Marktpreise (d.h. die Preise, die auf dem freien Markt in Geschäften zwischen unabhängigen Gesellschaften praktiziert werden) widerspiegeln müssen. Darüber hinaus bestimmen sie die Methode zur Ermittlung der vergleichsrelevanten Bandbreite der Marktpreise.

Ist ein verbundenes Unternehmen nicht an vergleichbaren Geschäften mit unabhängigen (Dritt-)Unternehmen beteiligt und hat es somit keine vergleichbaren Marktpreise zur Verfügung, muss es eine Benchmark-Studie durchführen, in der eine Gewinnkennzahl, die für das betreffende Geschäft als relevant angesehen wird (z.B. die Gewinnmarge aus der Betriebstätigkeit), mit derselben Gewinnkennzahl unabhängiger vergleichbarer Unternehmen verglichen wird. Dies bedeutet, dass die Analyse mit Bezug auf bereits abgeschlossene Geschäfte durchgeführt wird.

Vorabzusage in problematischen Fällen

Fraglich ist regelmäßig die Vorgehensweise, wenn zwei verbundene Personen bedeutende Verträge oder Geschäfte zum ersten Mal planen. Wie können die Verrechnungspreise so festgesetzt werden, dass sie die relevante Marktspanne widerspiegeln?

In solchen Situationen können sich rumänische Steuerpflichtige, die an künftigen Geschäften beteiligt sind, an die Steuerbehörde wenden, um eine Vorabzusage über Verrechnungspreise (advanced price agreement, „APA“), die als Grundlage für die Dokumentierung der Marktpreise verwendbar ist, zu erhalten.

Die Vorgehensweise für den Erhalt der Zustimmung der Steuerbehörden ist ein langwieriges, schwieriges und aufwändiges Verfahren für den Steuerpflichtigen, hat jedoch den Vorteil, dass der Steuerpflichtige vor steuerlichen Anpassungen der jeweiligen Verrechnungspreise im Falle von Prüfungen grundsätzlich geschützt ist, sobald die Vorabzusage ausgestellt wird. Eine Vorabzusage wird in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt; sie kann bei Verträgen, deren Dauer diesen Zeitrahmen überschreiten, auf einen längeren Zeitraum erweitert werden.
Verfahren, Kosten

Gemäß der Steuerverfahrensordnung und den spezifischen Regelungen zur Ausstellung von Vorabzusagen dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Vorabzusage beruhend auf bilateralen Vorabverständigungsverfahren (d.h. ausgestellt gemeinsam durch die rumänische und eine andere Steuerbehörde) auf Antrag eines in Rumänien registrierten Steuerpflichtigen 18 Monate. Eine unilaterale Vorabzusage (d. h. ausgestellt nur durch die rumänische Steuerbehörde) erfordert indes 12 Monate.

Das Verfahren kostet zudem 20.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro für jegliche nachträgliche Änderung.
Zwecks Ausstellung der Vorabzusage führt die Steuerbehörde keine eigene Analyse der Marktpreise durch, sondern überprüft den Vorschlag des Steuerpflichtigen hierzu. Der einzureichende Antrag des Steuerpflichtigen umfasst alle Informationen, die in der (aufwändigen) Verrechnungspreisdokumentation zu finden sind, Angaben zu dem begehrten Zeitraum, der von der Vorabzusage gedeckt wird, einen Vorschlag über den Inhalt der Verrechnungspreiszusage sowie das Datum des Inkrafttretens. Ferner sind eidesstattliche Erklärungen über die Richtigkeit und Wahrheit der übermittelten Informationen und über etwaige Untersuchungen zu den jeweiligen Geschäften wegen Strafanzeigen oder Steuerhinterziehung einzureichen.

Die Einreichung der Dokumentation zur Unterstützung einer Lösung der Verrechnungspreisthematik durch den Steuerpflichtigen garantiert jedoch nicht auch die Zustimmung der Steuerbehörden mit Bezug auf den jeweiligen Vorschlag.

Fazit

Im Hinblick auf die Planung der Durchführung bedeutender Verträge und Geschäfte mit verbundenen Personen kann die Vorabzusage über Verrechnungspreise eine sichere Vorgehensweise sein, um die Beachtung der Marktpreise sicherzustellen und künftige Steuerrisiken zu vermeiden.

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