Zuschüsse für Landschaftsbau und Erholungsgebiete

Regionale Entwicklungsagentur stellt 2016 55,43 Millionen Lei bereit

Finanziert werden können beispielsweise der Bau von Geh- und Radwegen oder die Errichtung von Sportflächen und Kinderspielplätzen
Foto: ADR Centru

Hermannstadt – Zur Revitalisierung der Städte und Gemeinden stellt die Regionale Entwicklungsagentur Zentrum (ADR Centru) im Rahmen des EU-Regionalentwicklungsprogramms für die Förderperiode 2014-2020 in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von 12,43 Millionen Euro (55,43 Millionen Lei) zur Verfügung. Ziel ist es, ungenutzte Flächen innerhalb der Städte in Erholungsgebiete zu verwandeln. Diese Umwandlung von nicht genutzten oder aufgegebenen Parkanlagen, öffentlichen Gärten oder Plätzen zielt ebenso darauf ab, die Lebensqualität der Anwohner durch eine geringere Schadstoffbelastung und ein verbessertes ästhetisches Erscheinungsbild zu erhöhen. Bevorzugt werden Projekte in Gemeinden mit einer geringen Zahl an Grünflächen. Mit Ausnahme der sechs Kapitalen können sich Städte und Gemeinden in der Zeit vom 25. Mai bis 25. November auf Wettbewerbsbasis um eine Projektförderung bewerben. Projekte können in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sowie Kreisräten vorbereitet und umgesetzt werden, die Federführung muss allerdings jeweils bei den Bürgermeisterämtern liegen.

Die Mindestgröße von ungenutzten Flächen und Brachen muss bei 1.000 Quadratmetern, der Investitionswert zwischen 100.000 Euro (446.000 Lei) und 5.000.000 Euro (22,3 Millionen Lei) liegen.
Entsprechend der Vereinbarung mit der Europäischen Union, die den Regionalentwicklungsplan der acht rumänischen NUTS-2-Regionen (NUTS: Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik des Europäischen Statistikamtes) im Juni 2015 genehmigte, stehen den Regionen bis 2020 Fördermittel aus der EU-Regionalentwicklung in einer Gesamthöhe von 6,7 Milliarden Euro (29,88 Milliarden Lei) zu Verfügung. Der Entwicklungsplan definiert dabei zwölf Prioritätenkapitel. Die besprochenen Fördermittel sind dem Kapitel „Erhaltung, Schutz und nachhaltige Nutzung des Kulturerbes“ und dem Unterpunkt „Verbesserung der städtischen Umwelt, Revitalisierung der Städte, Regeneration und Entgiftung von Industriebrachen, Verringerung der Luftverschmutzung und Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes“ zugeordnet.