Entschädigungsgesetz: Viele Nutznießer

Die Bedeutung von Parlamentariern seitens den Minderheiten wurde vergangener Woche wieder einmal unter Beweis gestellt, als drei von ihnen ein Gesetz erarbeiteten und zur Geltung brachten, das vielen, die im Kommunismus direkt und auch indirekt zu leiden hatten, eine Entschädigung sichert. Die Parlamentarier aus der Fraktion der Minderheiten, Ovidiu Gan] (Deutsches Forum), Silviu Vexler (Jüdische Gemeinschaft) und Slavoliub Adnagi (Union der Serben in Rumänien) haben nämlich ein Gesetz erarbeitet und vorgelegt, das Entschädigungen auch für die Kinder der Opfer von Verschleppung, Zwangsumsiedlung und politischer Verfolgung praktisch ohne Restriktionen sichert. Ende vergangener Woche wurde das Gesetz vom Staatspräsidenten Klaus Johannis unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht, was heißt, dass es derzeit bereits in Kraft ist. 

Vor einigen Monaten wurde die Entschädigung auch auf Personen ausgeweitet, die indirekt unter den Folgen von Verschleppung, Zwangsumsiedlung und politischer Verfolgung zu leiden hatten. Das Gesetz hatte jedoch einige Lücken, und wurde nun auf Initiative der drei Abgeordneten aus der Fraktion der Minderheiten vervollständigt. So sind nun auch Kinder von Betroffenen antragsberechtigt, die selbst, zur gegebenen Zeit, von einer Antragstellung auf Entschädigung abgesehen hatten und bereits verstorben sind.

Die Art der Antragstellung ist durch die Initiative von Ovidiu Gan], Silviu Vexler und Slavoliub Adnagi auch für Interessenten aus dem Ausland vereinfacht und eliminiert außerdem auch viele Gerüchte und Spekulationen. Da das neue Gesetz viele Neuigkeiten enthält, kommt die Banater Zeitung in der kommenden Ausgabe ausführlicher darauf zurück.