Nachweis politischer Verfolgung

Im Foto: Peter Dietmar Leber (1. v.l., Ovidiu Ganț, Johann Fernbach (1. und 2. v.r), beim Besuch vor zweieinhalb Jahren des Ulmer Oberbürgermeisters Gunter Czisch im Temeswarer AMG-Haus. Archivfoto: Siegfried Thiel

Tausende Rumäniendeutsche, die noch in Rumänien leben, aber auch jene die ausgewandert sind, nutzen derzeit die Vorzüge der Gesetze 130 bzw. 232 beide von 2020, die eine Entschädigung und teilweise Wiedergutmachung der Leiden vieler aus dem kommunistischen Rumänien beinhalten. Der Abgeordnete der Deutschen Minderheit in Rumänien, Ovidiu Gan], und seine Parlamentskollegen Slavoliub Adnagi und Silviu Vexler hatten das zunächst von Adnagi angekurbelte Gesetz der Entschädigung unterstützt und dann im Dreierteam verbessert und durch das Parlament gebracht. Zum derzeitigen Stand der Dinge verschickte der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland, Peter Dietmar Leber, ein Rundschreiben. Der DFDB-Vorsitzende, Dr. Johann Fernbach, sagte, es gäbe Grund zur Freude, dass mit diesem Rentenzuschuss das Leben dieser leidgeprüften Menschen ein wenig verbessert werden kann.   

In der Folge bringen wir eine gekürzte Fassung des Textes von Peter Dietmar Leber. „Im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Nachweises der politischen Verfolgung unserer Landsleute während des kommunistischen Regimes in Rumänien (dazu gehören auch Deportation und Zwangsdomizil) haben sich betroffene Mitglieder unserer Landsmannschaft an die verschiedensten Stellen in Rumänien, Deutschland und Russland gewandt. Die Zahl der Mitglieder, die in den letzten Wochen Listen ehemaliger Deportierter von der CNSAS in Bukarest erhalten haben, ist gestiegen. Die Bitte der Landsmannschaft gilt auch weiterhin, eine Kopie der Listen an die Landsmannschaft zu schicken. Ich habe gestern einen Projektantrag beim Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen Dr. Bernd Fabritius zur Erstellung einer validen Datenbasis anhand dieser Listen (die Namen sind oft falsch geschrieben und schlecht leserlich) gestellt, um sowohl eine umfassende Dokumentation der Deportation aufgrund amtlicher Dokumente als auch ein Hilfsmittel für Betroffene ohne den entsprechenden Nachweis der Deportation zu haben. Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung hat auf Bitte der Landsmannschaften ein Gespräch beim Suchdienst geführt, um Wege zu einer schnellen und effektiven Bearbeitung dieser Anträge zu finden. Ein standardisiertes Antrags-Formblatt soll die Arbeit des Suchdienstes erleichtern. Auch gibt es die Möglichkeit beim Militärarchiv in Moskau einen Nachweis der Zwangsarbeit über die russische Botschaft zu erhalten.

Nachdem das Gesetz 130/2020 in einigen Punkten ungenau formuliert worden war, wurde mit einem weiteren Gesetzt, 232/2020, nachgebessert. Es wurden Kommissionen gebildet und verschiedene Fälle durchgesprochen, weil der Kreis der Betroffenen sehr groß, die Fälle sehr verschieden sind. Bei der AJPIS Temeswar gibt es angeblich etwa 5 000 unbearbeitete Anträgen. Es gibt zusätzlich noch eine andere Diskussion in Rumänien, die sich auf die Auswirkung dieser Leistungen auf den Staatshaushalt bezieht. Der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien Ovidiu Ganţ hat umgehend dazu dezidiert Stellung bezogen. Auch unsere Landsmannschaft hat der rumänischen Sozialministerin die Haltung unseres Verbandes in dieser Frage dargelegt.