Adrian-Năstase-Dramolett: Ein Suizidversuch und viele offene Fragen

Ärzte bezeichnen Zustand des Patienten als stabil, keine lebenswichtigen Organe verletzt

Foto: Mediafax

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Bukarest (ADZ) - Das Dramolett um den Selbstmordversuch des früheren sozialdemokratischen Regierungschefs Adrian Năstase kurz vor Antritt seiner zweijährigen Haftstrafe geht in die nächste Runde: Während die behandelnden Ärzte bekanntgaben, dass die Kugel „keine lebenswichtigen Organe“ an seinem Hals verletzt hat, kündigte dessen Sohn Andrei an, am Freitagnachmittag das „politische Vermächtnis“ seines Vaters öffentlich verlesen zu wollen.

Nach Angaben der Chirurgen ist der Zustand des Patienten stabil, der postoperative Verlauf sei gut, allerdings leide Năstase an Diabetes und verengten Herzkranzgefäßen, er werde zurzeit auch psychologisch betreut. Die Dauer seines Krankenhausaufenthalts schätzten die Ärzte auf rund zwei Wochen.

Dass Năstase im Affekt gehandelt hat, wird indes immer unwahrscheinlicher, da er offenbar Zeit für mehrere Abschiedsbriefe fand. Nachdem die Staatsanwaltschaft bekanntgab, kein derartiges Schreiben gefunden zu haben, überraschte dessen ältester Sohn mit der Ankündigung, aus Anlass des 62. Geburtstages seines Vaters am späten Freitagnachmittag dessen „politisches Vermächtnis“ sowie zwei weitere Abschiedsbriefe an die Familie verlesen zu wollen.

Für erheblichen Wirbel sorgten zudem umstrittene Aussagen von Innenminister Ioan Rus (PSD), der gegenüber einem Nachrichtensender einräumte, „vorsorglich“ eine Ambulanz zu Năstases Wohnsitz noch vor dessen Tat geschickt zu haben. Er habe mit Năstase telefoniert und „gespürt“, dass „etwas Schlimmes“ passieren werde. Năstase habe deprimiert geklungen und gesagt, er wisse, was zu tun sei, so Rus. Von der Presse befragt, ob es denn üblich sei, dass Innenminister mit Verurteilten telefonieren, sagte Rus, er habe als „Freund“ angerufen. Der Innenminister teilte zudem mit, dass Năstase seine Haftstrafe Donnerstag Mitternacht offiziell angetreten habe. Auf den Hinweis der Presse, dass der Verurteilte ja gar nicht in einem Gefängniskrankenhaus liege und bereits Dutzende Besucher hatte, während ein Gefängnisinsasse nur vier Besuche pro Monat erhalten darf, entgegnete Rus, hierfür sei die Landesverwaltung der Haftanstalten zuständig.