Antidiskriminierungsrat straft Klaus Johannis ab

Staatschef kündigt Klage gegen CNCD-Befund an

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Bukarest (ADZ) - Der Landesrat zur Bekämpfung der Diskriminierung (CNCD) hat Staatschef Klaus Johannis am Mittwoch wegen einer angeblich abwertenden und damit diskriminierenden Äußerung gegenüber Personen mit strafrechtlichen Problemen abgestraft: Der CNCD brummte dem Präsidenten eine Geldbuße von 2000 Lei auf, weil dieser in einer Pressekonferenz zum Thema der DNA von „Strafverfolgten“ (bzw. „Gauner“; rum. „penali“) und deren zunehmenden Attacken auf die Antikorruptionsbehörde und ihre Chefin gesprochen hatte.

Der Befund wurde mit denkbar knapper Mehrheit (5:4) gefasst, die Präsidentschaft kündigte daraufhin an, ihn umgehend vor Gericht anfechten zu wollen. CNCD-Präsident Csaba Asztalos sagte den Medien wenig später, selbst gegen diesen Beschluss gestimmt zu haben – aus seiner Sicht habe der Staatschef mit seiner Wortwahl die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten, sondern lediglich eine „politische Stellungnahme“ zu einem brisanten Thema abgegeben. Er sei bereit, der Gerichtsinstanz die Sondermeinungen der vier CNCD-Mitglieder, die dagegen gestimmt hatten, zur Verfügung zu stellen und sei außerdem überzeugt, dass „dieser Befund von keinem Richter im Land aufrecht erhalten wird“.