Antikorruptionsbehörde fordert U-Haft für verdächtigen Verfassungsrichter

Korruptionsfahnder weiten Ermittlungen gegen Toni Greblă aus

Bukarest (ADZ) - Die Antikorruptionsbehörde DNA hat am Dienstag beim Generalstaatsanwalt des Landes, Tiberiu Niţu, formell um Untersuchungshaft sowie die Einleitung des Strafverfahrens gegen den korruptionsverdächtigen Verfassungsrichter Toni Greblă angesucht.

Niţu muss das DNA-Ansuchen nun an den Senat weiterleiten, der Greblă als Verfassungsrichter vorgeschlagen hatte und dessen Ständiges Büro in beiden Punkten grünes Licht geben muss.

Für die Korruptionsfahnder dürfte die verfahrenssichernde Maßnahme der U-Haft zwingend geworden sein, nachdem sie herausfanden, dass Greblă offenbar einen „Maulwurf“ in der DNA hatte oder hat, mit dessen Hilfe er Verdächtige in anderen Korruptionsverfahren vor drohenden Ermittlungen „warnte“. Entsprechend weitete die DNA am Dienstag auch ihre Vorwürfe gegen den Verfassungsrichter aus, dem nun nicht nur „Einflussnahme, Beteiligung an einem kriminellen Netzwerk und weitere korruptionsnahe Delikte“, sondern auch die „Begünstigung Tatverdächtiger“ zur Last gelegt werden. Aus einem Abhörprotokoll der DNA geht nämlich hervor, dass Greblă einem strafverfolgten Unternehmer letzten Oktober zusicherte: „Wenn Gefahr droht, erfahr’ ich’s und gebe dir Bescheid“. Zudem fanden die Ermittler in dem von Greblă genutzten Pkw DNA-Unterlagen, zu denen der Verfassungsrichter normalerweise keinerlei Zugang hatte.

In der DNA-Begründung für die Aufnahme von Strafermittlungen gegen Greblă wird zudem eine weitere belastende Zeugenaussage angeführt – der frühere Generaldirektor des Energiekomplexes Oltenia, Dan Laurenţiu Ciurel, gab zu Protokoll, dass Greblă noch als PSD-Senator von Gorj Druck auf ihn ausgeübt habe, damit er einer Firma des umstrittenen Unternehmers und Greblăs erklärtem Schützling, Ion Bîrcină, Schulden in Höhe von 6,2 Millionen Lei erlasse.

Der zurzeit beurlaubte Verfassungsrichter stellte sich sowohl am Dienstag als auch gestern beim DNA-Sitz ein, wo er als Erstes Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte. Erst danach könne er weiter „überlegen“ und „den Kollegen vom Ständigen Büro des Senats womöglich die peinliche Lage einer Entscheidung ersparen“, sagte Greblă der Presse.