Aufhebung der Abriegelung des Dorfes Gornet

Bukarest (ADZ) - Im Prozess gegen die Notstandsbehörde des Kreises Prahova (DSU) hat das Berufungsgericht in Bukarest am Dienstag in erster Instanz der Klage des unter Quarantäne stehenden Dorfes Gornet recht gegeben und deren Aufhebung beschlossen. Gleichzeitig lehnte das Gericht eine Schadensersatzforderung in Höhe von vier Millionen Euro als unbegründet ab. Der Anwalt hatte unter anderem damit argumentiert, 450 Bewohner hätten durch die unrechtmäßige Abriegelung ihre Arbeitsstelle verloren. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Tagen Berufung eingelegt werden. Obwohl es noch nicht rechtskräftig ist, wurden die Quarantänemaßnahmen bereits aufgehoben, sodass die Bewohner das betroffene Gebiet bereits wieder verlassen können.

Wegen 15 neuer Covid-19-Fälle in der etwa 2000 Einwohner großen Gemeinde binnen zwei Wochen hatte die Notstandsbehörde das Dorf am 22. Juli für die Dauer von 14 Werktagen unter Quarantäne gestellt. Die Entscheidung des Gerichts fiel damit eine Woche vor Ablauf der Frist am 10. August.