CSM-Sitzung: Staatschef Klaus Johannis strebt zügige Aufhebung des CVM an

Richter Marius Tudose ist neuer Vorsitzender des Obersten Magistraturrats

Bukarest (ADZ) - Bei der zu Jahresbeginn steigenden Wahl der einjährigen Leitung des Obersten Magistraturrats (CSM) sind am Dienstag Richter Marius Tudose als neuer Vorsitzender des Gremiums und Staatsanwalt Bogdan Gabor als dessen Stellvertreter bestätigt worden. Die CSM-Sitzung wurde von Staatspräsident Klaus Johannis geleitet, der bei dieser Gelegenheit auch eine Grundsatzrede über das Rechtssystem in Rumänien hielt.

So empfahl der Staatschef verstärkte Bemühungen zwecks Aufhebung des seit dem EU-Beitritt des Landes bestehenden Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) der EU möglichst noch 2016. Johannis regte zudem eine „Modernisierung der institutionellen Architektur und der Gesetzgebung betreffend die nationale Sicherheit“ und in diesem Kontext Überlegungen zu einer eventuellen Vollmitgliedschaft des Generalstaatsanwalts im Obersten Verteidigungsrat (CSAT) an, weiters die Möglichkeit künftiger Gesetzesinitiativen durch Spitzeninstitutionen der Justiz – etwa des CSM, des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwaltschaft.

Dem CSM empfahl der Präsident außerdem, bei „jeglichen Verbalattacken, Druckausübungen, Ausrutschern und Einmischungen“ hinsichtlich der Justiz entschiedener zu reagieren, legte den Justizbeamten allerdings auch ans Herz, fortan weniger „medialen Exhibitionismus“ an den Tag zu legen.

Die Reaktionen auf Johannis’ Rede fielen gemischt aus. Die Vorsitzende des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, zeigte sich vor allem besorgt über die Pläne betreffend den CVM – Rumänien habe noch viel zu erreichen, daher empfehle sich die Beibehaltung des Kontrollmechanismus, so die hohe Richterin. Rechtsexperten äußerten sich indes kritisch über die Vorschläge bezüglich der Mitgliedschaft des Generalstaatsanwalts in einer Institution der exekutiven Gewalt wie der Verteidigungsrat sowie der legislativen Befugnisse, die der Judikative eingeräumt würden, und sehen darin Verstöße gegen Gewaltenteilung und Verfassung.

Die Presse reagierte ihrerseits irritiert, da sie hinter der Rüge in puncto “Durchsickern von Informationen“ bei Ermittlungen einen Maulkorb für die Berichterstattung über Korruptionsverfahren wähnte.