CVM-Bericht: Brüssel bescheinigt Rumänien gravierende Rückschritte

„Besorgniserregende Entwicklung des Rechtsstaates Rumänien“

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Brüssel/Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Dienstag in ihrem jüngsten Kooperations- und Kontrollmechanismus-Bericht (CVM) ihre Besorgnis über die rechtsstaatlichen Entwicklungen in Rumänien geäußert.
„Die Entwicklung der Lage in den ersten Monaten des Jahres 2019 war nach Auffassung der Kommission äußerst besorgniserregend“, Rumänien habe Rückschritte im Bereich der Korruptionsbekämpfung und der Unabhängigkeit der Justiz gemacht, weswegen sich, im Unterschied zum Nachbarland Bulgarien, die Beibehaltung des Kontrollmechanismus empfehle.

Konkret kritisieren die EU-Experten in ihrem Bericht die sogenannte „Justizreform“ und Strafrechtsverwässerung, den zunehmenden Druck der Politik auf unnachgiebige Juristen, allen voran die Korruptionsjäger der DNA, die durch gegen sie eingeleitete Disziplinarverfahren der Gerichtsinspektion oder Verfahren der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) gefügig gemacht werden sollen, die „unter politischem Einfluss“ stehende Leitung des Justizrates (CSM), das auf Willkür basierende Auswahlverfahren leitender Staatsanwälte, die Urteile des Verfassungsgerichts vor allem hinsichtlich der Zusammensetzung der Strafkammern und Strafsenate des Obersten Gerichts sowie die Tätigkeit der SIIJ, die „durch ihr Ermittlungsverfahren gegen Laura Kövesi“ unter Beweis gestellt habe, dass alle Befürchtungen betreffend ihre „Rolle als Druckinstrument“ vollauf begründet gewesen seien.

Die EU-Kommission stellt zudem klar, dass sie der rumänischen Exekutive insgesamt 12 Empfehlungen übermittelt habe, davon seien jedoch bloß zwei umgesetzt worden. Die Regierung Dăncilă habe zwar eine Rücknahme der umstrittenen Justizreform in Aussicht gestellt, konkret jedoch keine Schritte in diese Richtung unternommen.