DIICOT-Staatsanwalt rechtfertigt sich nachträglich

Boldea konnte an der Grenze nicht aufgehalten werden

Mihail Boldea Foto: www.cdep.ro

Mihail Boldea Foto: www.cdep.ro

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Im Falle des ehemaligen PDL-Abgeordneten und Bandenchefs Mihail Boldea, der vier Tage vor der Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität das Land über den Grenzpunkt Giurgiu verlassen konnte, gibt es jetzt jede Menge Rechtfertigungen.
Der Chef der Direktion zur Bekämpfung des Bandenverbrechens und des Terrorismus (DIICOT), Codruţ Olaru, erklärte vor der Presse, dass es wichtig sei, dass DIICOT ihre Glaubwürdigkeit bewahrt: „Eine Komplizenschaft der staatlichen Behörden oder Inkompetenz und politische Begünstigungen kommen nicht in Frage.“ Es gebe eine Gesetzeslücke, deshalb habe der DIICOT-Staatsanwalt in Galatz/Galaţi, der den Fall behandelte, nicht verfügen können, dass der Abgeordnete die Stadt oder das Land nicht verlassen darf. Dem wird entgegengehalten, dass das am 16. März, als acht von dessen Helfershelfern verhaftet wurden, hätte geschehen können. Im Falle von anderen Parlamentariern habe man dieses Verbot erlassen.
Generalstaatsanwältin Laura Codruţa Kövesi hat eine operative Kontrolle im Falle Boldea verfügt. Kövesi teilte mit, dass DIICOT ständigen Kontakt mit den ausländischen Behörden hatte und weiß, wo sich der Täter aufhält.
In Galatz wurden Konten und einige Besitztümer von Mihail Boldea und seiner Verwandten mit Beschlag belegt. Es sei aber unklar, ob er Auslandskonten habe.