Erstmals Entschädigung für Krankenhausinfektion

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Großwardein (ADZ) - Die Notfallklinik in Großwardein/Oradea wurde verurteilt, einer Patientin 50.000 Lei Entschädigung für eine während eines sechs Jahre zurückliegenden Krankenhausaufenthaltes erworbene Bakterieninfektion zu zahlen. Es handelt sich bei dieser Gerichtsentscheidung um eine Premiere in Rumänien. Die Patientin hatte sich im Mai 2013 dort einem Kaiserschnitt unterzogen. Zur Zeit der Einlieferung sei sie nachweislich gesund gewesen. Die Infektion verursachte Komplikationen und erforderte monatelange Behandlung. Laut Krankenhausakten hatten sich im Juni 2013 zwei weitere Frauen mit dem hämolytischen Staphylokokkus infiziert, sodass die Instanz von einem Herd ausging und der Klägerin Recht gab. Die medizinische Klinikleiterin Lucia Daina erklärte jedoch: Die drei Patientinnen seien mit verschiedenen Stämmen infiziert gewesen, von einem Herd könne man nicht ausgehen. Auch rechtsmedizinische Expertisen hätten beide bestätigt: es könne sich auch um eine Selbstinfektion handeln.