EuGH: CVM-Benchmarks bindend für Rumänien

Historisches Urteil bezüglich Justizreform der PSD

Luxemburg (ADZ) – Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein aus Sicht rumänischer Rechtsexperten historisches Urteil zu den von der PSD zwischen 2017 und 2019 durchgezogenen Gegenreformen im Justizbereich, einschließlich in puncto hochumstrittener Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ), der ebenso strittigen Ernennung des kommissarischen Chefs der Justizinspektion sowie einiger mit dem EU-Recht unvereinbaren Urteilen des rumänischen Verfassungsgerichts (VG) gefällt. Der EuGH war von insgesamt sechs rumänischen Gerichten angerufen worden, nachdem diese bei der Rechtspflege feststellen mussten, dass das novellierte nationale Recht in etlichen Fällen im Widerspruch zum europäischen steht.

So befanden die höchsten europäischen Richter und Richterinnen am Dienstag, dass die sogenannte Justizreform der PSD eine politische Einflussnahme auf die Justiz ermöglicht – etwa durch die umstrittene SIIJ und deren Ermittlungen gegen das Justizpersonal oder durch den aktuellen, politisch und nicht vom Justizrat (CSM) ernannten Interimschef der Justizinspektion. Die endgültige Bewertung über die SIIJ überließ der EuGH dabei den rumänischen Richtern. 

Das EuGH-Urteil stellte zudem klar, dass die vor dem EU-Beitritt festgelegten Ziele für Rumänien Bindungswirkung entfalten, ebenso die vier Benchmarks des Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) der EU-Kommission, während die restlichen CVM-Empfehlungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Der EuGH räumte zudem mit der Vormacht des nur allzu oft in die Kritik geratenen rumänischen Verfassungsgerichts auf, dessen Urteile ab sofort von jedem Richter im Land ignoriert werden können, sofern sie im Widerspruch zu europäischem Recht stehen, das auf jeden Fall gegenüber dem nationalen zu überwiegen hat.