Flüchtige Verurteilte sollen Auslieferungskosten berappen

Senat verabschiedete einschlägige Gesetzesvorlage

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Bukarest (ADZ) - Der Senat hat als erste Parlamentskammer eine von Justizministerin Alina Gorghiu (PNL) angeregte Gesetzesinitiative verabschiedet, die vorsieht, dass abgetauchte Verurteilte, die sich ihrer rechtskräftigen Strafe durch Flucht ins Ausland zu entziehen versuchen und entsprechend zur internationalen Fahndung ausgeschrieben werden, künftig die dem Staat mit ihrer Auslieferung entstandenen Kosten zu berappen haben. Die Gesetzesvorlage, die vom Senat einstimmig verabschiedet wurde, muss als Nächstes auch vom Unterhaus abgesegnet werden.

Ministerin Gorghiu bedankte sich via Facebook bei ihren Senatorenkollegen für deren Unterstützung bei der „Bekämpfung des Abtauch-Phänomens“. Gorghiu unterstrich ausdrücklich, dass die Gesetzesvorlage ausschließlich Personen visiert, die zur europaweiten oder internationalen Fahndung ausgeschrieben wurden, nachdem sie sich ihrer gerechten Strafe durch Flucht entzogen hätten. Die Justizministerin fügte hinzu, dass die Auslieferung von 803 flüchtigen Verurteilten den rumänischen Staat im letzten Jahr mehr als zehn Millionen Lei gekostet hat. Im laufenden Jahr seien bis dato 233 Flüchtige ausgeliefert worden.