Klaus Johannis: Bei der Verwaltungsreform besteht keine Eile, sie hat nun Zeit bis 2022

Bürgermeister im Aufsichtsrat war Bedingung der Europäischen Kommission

Hermannstadt (ADZ) - Das Gesetz 161/2003, das gewählten Vertretern verbietet, Mitglied in Aufsichtsräten zu sein, sei anachronistisch und müsse novelliert werden, stellte Klaus Johannis auf der Donnerstagspressekonferenz fest. Die Kommunalvertreter sollen künftig nicht in Gremien privater Gesellschaften gewählt werden dürfen, sondern die Kommunen in jenen Stadtwerken repräsentieren, die sich gänzlich in öffentlicher Hand befinden, erklärte Hermannstadts Bürgermeister.

Aufgrund der derzeitigen Verfügungen bzw. der Auslegung des „Transparenz“-Gesetzes hatte ANI kürzlich festgestellt, die Mitgliedschaft von Johannis im Wasserwerk S.C. Apă Canal S.A. – sowie jene weiterer 19 Bürgermeister im Kreis – sei unvereinbar mit dem Status als gewählter Vertreter. Für die Novellierung des Gesetzes setze er sich ein, nicht weil ANI ihn gerügt hat, sondern weil die Kommunen in diesen Gremien nicht von Strohmännern repräsentiert werden können, sondern von Personen, die eine Ahnung von Kommunalverwaltung und Gewicht haben.

Die Mitgliedschaft der Bürgermeister in den Aufsichtsräten der Wasserwerke entspreche der Gesetzgebung des Umweltministeriums und sei von der Europäischen Kommission als Bedingung für die Genehmigung von Projekten des Operationellen Sektoriellen Umweltprogrammes gefordert worden. Der politische Wille bestehe, der von zahlreichen Kommunalpolitikern geforderten Gesetzesnovellierung stattzugeben, doch hüten sich die Politiker in dieser Frage Erklärungen abzugeben, weil die Kommunalverwaltung sie wenig interessiert, einige die Gesetze wenig kennen und andere sich nicht äußern wollen, nachdem der „Inkompatibilitätsstatus“ in den Medien angeprangert worden ist.  

Nach der Verwaltungsreform gefragt – Johannis leitet als Erster Stellvertretender Vorsitzender der PNL deren einschlägige Kommission – meinte er, da bestehe keine Eile mehr. Heuer werde sie nicht mehr stattfinden, wenn die derzeitigen Regionalen Entwicklungsagenturen die Verwaltung der EU-Fonds übernehmen, müsse dies bis 2022 geschehen, bis dahin sei Zeit, alle Varianten einer Regionalisierung zu besprechen.