Koalition legt Eckpunkte für Reform der Sonderrenten vor

Neuer Vorstoß für Novelle diesmal mit Brüssel abgestimmt

Symbolbild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) – Premierminister Nicolae Ciucă und PSD-Chef Marcel Ciolacu haben Anfang der Woche die wesentlichen Grundsätze einer weitreichenden Umgestaltung des scharf kritisiertem Systems der Sonderrenten abgesteckt. Grundlage seien die von Arbeitsminister Marius Budăi mit der Europäischen Kommission getroffenen Vereinbarungen, hieß es. Demnach werde das gesetzliche Rentenalter ohne Ausnahmen auf 65 Jahre angehoben. Für Diplomaten, Rechtspfleger sowie für das Personal der Streitkräfte solle die Maßnahme schrittweise bis zum Jahr 2035 umgesetzt werden, erläuterte Ciucă. Bis Januar 2034 werde zudem das für eine Sonderrente notwendige Mindestdienstalter für Diplomaten, Parlamentsbeamte sowie für Beschäftigte des Rechnungshofs auf 25 Jahre angehoben.
 
Die Altersbezüge dürften in Zukunft zudem geringer ausfallen: Während im Moment die Sonderrenten in der Regel rund 80 Prozent des mittleren Verdienstes über die letzten 12 Monate Dienstzeit betragen, soll nach der Reform der Richtwert auf 65% des durchschnittlichen Verdientes der letzten 300 Monate fallen, erläuterte der Premierminister. Im Endeffekt soll keine Rente mehr höher sein als das, was der Beamte während seiner Dienstzeit bekommen hat. 

In Zukunft werden auch weniger Beamte einen Anspruch auf Sonderrenten erwerben. Zum einen sollen beispielsweise keine anderen Beschäftigten im Staatsdienst mehr mit Richtern und Staatsanwälten und/oder Beamte im diplomatischen Dienst mit Diplomaten gleichgestellt werden. 

Selbst gegenwärtige Sonderrentner müssten mit Einbußen rechnen, sollte die Novelle alle möglichen Hürden passieren – was über dem Bruttodurchschnittslohn liegt (gegenwärtig 6700 Lei) wird mit 30 Prozent besteuert.