Kurzarbeit wird in Krisensituationen möglich

Bukarest (ADZ) - Das Arbeitsministerium hat Ende vergangener Woche angekündigt, dass die Regierung für Krisensituationen – Not-, Alarm- oder Belagerungszustand – die Möglichkeit für Kurzarbeit eingeführt hat. Arbeitgeber können demnach Angestellten die Arbeitszeit sowie Entlohnung um bis zu 50 Prozent kürzen, für Arbeitnehmer übernimmt der Staat die Zahlung von 75 Prozent der entfallenen Lohndifferenz. Laut Mitteilung des Ministeriums sind für den Rest des Jahres wegen der Coronavirus-Pandemie weitere Hilfsmaßnahmen für Selbstständige, Tagelöhner und Saisonarbeitskräfte sowie Angestellte in Heimarbeit vorgesehen.