Lokalpolitiker-Sonderrenten sind verfassungswidrig

Regierung rief zum zweiten Mal VG an

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat auch die zweite Verfassungsbeschwerde der Regierung gegen die von der Legislative verabschiedeten Sonderrenten für gewählte Kommunalpolitiker zugelassen und den Gesetzestext am Mittwoch für verfassungswidrig befunden.
Gegen das umstrittene Gesetz hatte die Exekutive zunächst zu Jahresbeginn geklagt; nach dem ersten, gleichartigen VG-Befund änderte das Parlament den Gesetzestext allerdings nur geringfügig und verabschiedete ihn dann erneut – worauf die Regierung abermals vor das Verfassungsgericht zog.
VG-Präsident Valer Dorneanu sagte den Medien, dass die Legislative alle Empfehlungen der Verfassungshüter ignoriert habe – weder hätten die eingebrachten Änderungen die Finanzierungsquelle für den angestrebten Geldsegen angeführt, noch hätten die Parlamentsabgeordneten die juristische sowie steuerrechtliche Natur besagter Sonderbezüge eindeutig festgelegt – im Gesetzestext sei mal von Diäten, mal vom Recht auf Altersbezüge bzw. Renten die Rede, obwohl letztere bekanntlich auf der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe des Einkommens basieren. Sollte das Parlament das Gesetz tatsächlich noch einmal durchboxen wollen, müsse es u. a. klare Berechnungsformeln für die verschiedenen Mandate – Bürgermeister, Kreisrat, Vizevorsitzender usw. – aufstellen, so Dorneanu.