Medizinische Zuzahlung der Rentner nicht verfassungswidrig

Entscheidung des Verfassungsgerichts endgültig

Bukarest (ADZ/Mediafax) - Die für die Inanspruchnahme der medizinischen Grundversorgung gesetzlich festgelegte Zuzahlung, die neben dem obligaten Versicherungsbeitrag durch den Patienten zu leisten ist, ist auch für Rentenempfänger verfassungsgemäß, vorausgesetzt die monatliche Rente liegt über 740 Lei, entschied das Verfassungsgericht. Die Entscheidung ist definitiv und obligatorisch. Befreit von der Zuzahlung sind neben Rentnern mit einer Monatsrente bis 740 Lei auch Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie Jugendliche zwischen 18 und 26 Jahren, sofern sie Schüler sind, und zwar bis zum Beginn des Universitätsjahres, jedoch nicht mehr als drei Monate darüber hinaus; außerdem Universitätsstudenten und Soldaten ohne eigenes Arbeitseinkommen. Von der Zuzahlungspflicht ausgeschlossen sind außerdem medizinische Leistungen für bestimmte Erkrankungen, die auf der Liste des Gesundheitsministeriums aufgeführt sind. Durch die Zuzahlungen werden dem Fonds des Gesundheitssystems circa 378 Millionen Lei pro Jahr hinzugefügt. Laut Angaben des Gesundheitsministeriums sind derzeit 8.006.507 Personen von der Zuzahlung befreit.
In Rumänien gibt es gegenwärtig 5.555.000 Rentenempfänger (Statistik Ende 2011), wobei die mittlere Monatsrente bei 760 Lei liegt. Die Empfänger der geringsten Monatsrenten (312 Lei) sind Landwirte, während die mittleren Monatsrenten für Anwälte bis zu 1907 Lei betragen.