Minister-Verordnungen zum Schulbeginn

Bukarest (ADZ) – Am 8. Februar müssen alle Schulen mit Desinfektionsmitteln und Papierhandtüchern ausgestattet sein, einen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Schülern in den Klassen gewährleisten und markierte Leitstrecken in den Schulgebäuden anlegen, fordert ein gemeinsames Verordnungsprojekt des Bildungs- und Gesundheitsministeriums. Mit Ausnahme von Vorschülern gilt strikte Maskenpflicht. Ebenfalls dürfen Schüler keine persönlichen Objekte austauschen, Laborbesuche oder praktische Experimente, bei denen man sich nahe kommt, sind untersagt. Die Klassen müssen vor, nach und zwischen den Stunden gelüftet werden. Pausen dürfen sich nicht überlappen, um die Interaktion der Schüler zu minimieren. Sport im Turnsaal ist zwar erlaubt, jedoch unter ständiger Lüftung und mit Einhaltung eines Schutzabstands.

Schüler mit Covid-19-Symptomen müssen von den Lehrkräften isoliert und, falls ein Einverständnis der Eltern vorliegt, einem Schnelltest unterzogen werden.