Negative soziale Folgen durch Arbeitsrechtsreformen von 2011

Weniger Tarifverträge, weniger Rechte, geringeres Mindestgehalt

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Aus einer vom IWF bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Auftrag gegebenen Studie zur Analyse der 2011 durchgeführten Reformen des Arbeitsrechts in Rumänien geht hervor, dass die negativen sozialen Folgen nicht durch die erwarteten wirtschaftlichen Effekte kompensiert werden konnten.

Ausgewertet wurden Auswirkungen im Bereich Tarifvertragsverhandlungen, auf makroökonomische Indikatoren, Verringerung von Schwarzarbeit, Gehaltsentwicklung, Arbeitsplatzbelegung und Arbeitsbedingungen. Die Reform führte zu einem Zusammenbruch der Tarifvertragsverhandlungen, zumal der einheitliche Tarifvertrag auf nationalem Niveau gestrichen worden war.

Eine Reihe von Rechten, die im nationalen Tarifvertrag von 2007 bis 2010 festgehalten waren, zum Beispiel Regelungen über bezahlte freie Tage oder unbezahlten Urlaub, entfielen. Das Wegfallen der einheitlichen Verträge führte zu einer Senkung des Mindestgehalts für qualifizierte Arbeitnehmer. Zuvor galt die Mindestgehaltsgrenze nur für unqualifizierte Arbeiter, wobei je nach Qualifikation Multiplikationskoeffizienten für dessen Erhöhung festgelegt waren: 1,5 für Gymnasialabschluss, 2 für höhere Studien. Auch die Anzahl der Tarifverträge insgesamt hat abgenommen.