Neuregelung für Mutterschaftsgeld ab 1. Juli gültig

Bukarest (Mediafax / ADZ) - Finanzminister Dragoş Pâslaru hat zugesichert, dass das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsgeldes wie geplant am 1. Juli in Kraft tritt. Er unterstrich, dass dies auch für Mütter im unbezahlten Urlaub gilt. Die dauerhafte Finanzierung solle bei der anstehenden Haushaltsumschichtung gesichert werden. Im April war die Neuregelung beschlossen worden. Mütter, die mindestens zwölf versteuerte Monatseinkommen innerhalb von zwei Jahren vor der Geburt ihres Kindes nachweisen, erhalten pro Monat 85 Prozent ihres individuellen Lohndurchschnitts. Die Neuregelung schafft bisher bestehende Obergrenzen ab. Die Zahlungen erfolgen, bis das Kind sein zweites Lebensjahr vollendet hat.