Nicht mehr als 26 Millionen Lei spenden

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Ständige Wahlbehörde hat die Summen ausgerechnet, die die Parteien in diesem Jahr mit zweimaligem Wahlkampf ausgeben dürfen. Die Berechnungen beruhen auf dem Gesetz Nr. 334/2006 über die Parteienfinanzierung und dem diesbezüglichen Regierungsbeschluss Nr.10/2016.

Laut diesen Berechnungen dürfen die Spenden für eine Partei die Summe von 26.258.450 Lei nicht überschreiten. Im Jahr 2016 darf eine natürliche Person einer Partei nicht mehr als 210.000 Lei spenden und eine Rechtsperson nicht mehr als 525.000 Lei. Die Partei hat aber das Recht, sich noch eine Summe von 26 Millionen Lei zu borgen. Ein Mitgliedsbeitrag darf höchstens 50.400 Lei erreichen.