Oberhaus hebt parlamentarische Immunität von Ex-Vizepremier Gabriel Oprea auf

Grünes Licht für die Strafverfolgung des UNPR-Chefs

Bukarest (ADZ) - Schwerer Schlag für den früheren Vizepremier und Innenminister Gabriel Oprea: In der sogenannten „Polizeieskorten-Affäre“ hat das Oberhaus am Mittwoch dem Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des UNPR-Senators zwecks Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsmissbrauch und Vorteilsgewährung mit breiter Mehrheit (102 Für-, 30 Gegenstimmen) stattgegeben.

Vor dem Senat beteuerte Oprea zunächst abermals seine Unschuld – er habe keinerlei „Rechte und Privilegien genossen, die nicht auch anderen Innenministern eingeräumt“ worden wären. Nichtsdestotrotz wolle er seine Unschuld vor Gericht beweisen und ersuche seine Kollegen daher, dem DNA-Antrag stattzugeben, so Oprea. Kurz vor der Abstimmung hatte PSD-Chef Liviu Dragnea klargestellt, dass die PSD-Senatoren dem DNA-Antrag „auf jeden Fall“ stattzugeben gedenken.

Tags davor hatte schon der Rechtsausschuss grünes Licht für Opreas Strafverfolgung gegeben – und das, obwohl der angeschlagene UNPR-Chef die Ausschussmitglieder in einem 21-seitigen Schreiben aufgefordert hatte, den DNA-Antrag abzuschmettern bzw. an die Behörde zurückzusenden und die Abstimmung im Senat abzusagen. In seinem Schreiben erläuterte Oprea, dass die Korruptionsfahnder „seiner Meinung nach“ gar nicht gegen ihn ermitteln dürften, sondern lediglich die Militärstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft – ergo just jene Behörde, deren Chef er laut DNA Vorteile gewährt haben soll. Dass er längst General a. D. ist und daher nicht mehr in den Kompetenzbereich der Militärstaatsanwälte und -gerichte fällt, vergaß Oprea zu erwähnen.

Der Rechtsausschuss blieb indes vom Schreiben unbeeindruckt: Opreas schriftliche Beschwerde sei „nicht beachtet“ worden, weil sie nicht in den Kompetenzbereich des Gremiums falle, verlautete Ausschusschef Cătălin Boboc, und fügte hinzu, dass „Herr Oprea uns noch letzte Woche wissen ließ, sich vor Gericht verteidigen zu wollen“. Boboc zufolge umfassen die dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Vorermittlungen der DNA gegen Oprea 15 Aktenordner.