OGH schockiert mit Freispruch für Securitate-Offiziere im Fall Ursu

IICMER: „gravierende Folgen“ / Justizministerin: „trauriger Tag“

Nach dem skandalösen Freispruch der Folterer des von der Securitate ermordeten Regimekritikers Gheorghe Ursu will sich der Sohn Andrei Ursu nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Die Aufnahme vom 28. März dieses Jahres zeigt Andrei Ursu (Mitte) mit USR-Abgeordneten vor dem Obersten Gerichts- und Kassationshof, wo der Prozess geführt wurde. Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt und zwei frühere Offiziere der Geheimpolizei Securitate von dem Vorwurf freigesprochen, 1985 an der Ermordung des Regimekritikers Gheorghe Ursu in Untersuchungshaft beteiligt gewesen zu sein. Der Ingenieur hatte in Briefen an Radio Freies Europa gegen die vom Regime aus Kostengründen veranlasste Pfuscherei bei Sanierungsarbeiten nach dem Erdbeben von 1977 protestiert und sich in einem Tagebuch kritisch zu Nicolae Ceaușescu geäußert. Die Securitate ließ ihn wegen des damals illegalen Besitzes von 17 Dollar festnehmen und schleuste zwei Spitzel in seine Zelle ein, die Ursu systematisch misshandelten, was schließlich zu seinem Tode führte.

Die mit dem damaligen Verfahren beauftragten Securitate-Offiziere Marin Pârvulescu und  Vasile Hodiș sollen nach Auffassung der nun schon zwei hohen Instanzen Gheorghe Ursu in seinen Rechten allerdings nicht unzumutbar verletzt haben: Auch gegenwärtig seien Strafermittlungen belastend für Beschuldigte. Das Regime habe zudem Dissidenten ab 1964 nicht mehr systematisch verfolgt und Ursus Dissidenz sei, da nicht öffentlich vorgetragen, ohnehin fragwürdig, zudem er ja auch ins Ausland reisen durfte, hielten die Gerichte fest.             

Das Institut für die Aufarbeitung der kommunistischen Verbrechen (IICMER) reagierte bestürzt: Für die weitere Bewältigung der Vergangenheit habe der Freispruch gravierende Folgen. Justizministerin Alina Gorghiu (PNL)  erklärte, es sei ein trauriger Tag. Sie hätte sich nicht gewünscht,  Instrumente der Verfolgung und Folter legitimiert zu sehen, die Grundrechte und Freiheiten in den Schatten stellen, sagte sie. 

Die Staatsanwaltschaft prüft nun außerordentliche Rechtsmittel gegen das Urteil.