Ombudsmann beanstandet die Videokameras

Autofahrer müsste mit Filmen einverstanden sein

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Videokameras hat die Kommunalpolizei auf Masten angebracht und es gibt Videokameras auf den Wagen der Verkehrspolizei. Das ist dem Ombudsmann Gheorghe Iancu zuviel und er kann damit nicht einverstanden sein. Die Fahrer würden nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, gefilmt zu werden.
Der Ombudsmann ist der Meinung, dass die Verkehrspolizisten jedem Fahrer die Frage stellen müssen: Sind Sie damit einverstanden, dass Sie in Wort und Bild aufgezeichnet werden? Zwar gebe es dafür ein Gesetz, aber der Einsatz dieser Kameras sei nicht legal. In der Verfassung Rumäniens (Art. 26) stehe klar, dass jeder Bürger das Recht auf sein eigenes Bild habe.

Dem hält die Verkehrspolizei entgegen, dass sie laut einem gegenwärtig gültigen Gesetz handle und dass der Fahrer sehr wohl die Möglichkeit habe, sich gegen die Aufzeichnung auszusprechen. Das könne aber zu seinem Schaden sein, denn durch die Aufzeichnung habe man auch ein Mittel gegen die Korruption in der Hand. Der Ombudsmann geht aber noch weiter, er spricht sich auch gegen das Anbringen von Videokameras an den Straßenkreuzungen aus. In diesem Fall könnten die Bürger nicht gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind, gefilmt zu werden. Das Ganze sei eine Angelegenheit des Parlaments und nicht der Polizei. Das Parlament müsse das Gesetz so abändern, dass die Verfassung eingehalten wird.