Parlament billigt drei Gesetze über Sonderrenten

Für Militärs, Diplomaten und Parlamentsangestellte

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am letzten Tag vor dem Eintritt in die Sommerferien drei Gesetze gebilligt, die sich auf die Wiedereinführung oder Einführung von Sonderrenten beziehen.

Das erste Gesetz gilt den Dienstrenten der Militärs, es wurde mit 289 Stimmen dafür, 13 Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme angenommen. Interims-Premier Gabriel Oprea sagte dazu, es sei „eine Anerkennung der Risiken, die die Militärs eingehen, und der Opfer, die sie bringen.“ Das Gesetz gilt auch für Polizisten und Beamte mit Sonderstatus.

Das zweite Gesetz regelt die Dienstrenten für Diplomaten, bei der Abstimmung gab es 277 Stimmen dafür, 15 Stimmenthaltungen und zwei Gegenstimmen. Das Gesetz gilt für Angestellte, die mindestens 18 Jahre im Außenministerium gearbeitet haben, ihre Dienstrente wird 80 Prozent des letzten Bruttolohns betragen. Das Gesetz gilt ebenso für Diplomaten und Angestellte des konsularischen Korps.

Ein drittes Gesetz hat die PSD eingebracht, es bezieht sich auf die Sonderrenten der Angestellten des Parlaments. Diese erhalten 80 Prozent des Bruttolohns der letzten 12 Monate, wenn sie mindestens 14 Jahre im Parlament gearbeitete haben. Bei der Abstimmung über dieses Gesetz enthielt sich die PNL der Stimme, es wurde aber mit 194 Stimmen angenommen. Es wird darauf verwiesen, dass sich die Parlamentarier vorher selber hohe Sonderenten zugebilligt hatten.