Parlament verabschiedet Novelle der Justizgesetze

Oppositionelle USR prüft Verfassungsbeschwerde

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Bukarest (ADZ) – Das Oberhaus hat am Montag als letzte Parlamentskammer die umstrittene Novelle der drei wesentlichen Justizgesetze (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz) mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das Gesetzespaket muss nun dem Staatsoberhaupt zur Ausfertigung vorgelegt werden, allerdings kündigte die oppositionelle Reformpartei USR an, Verfassungsklage dagegen zu prüfen.

Der unter Federführung von Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) erarbeiteten Novelle werfen Rechtsexperten und Justizbeamtenverbände vor, keine einzige der von der EU-Kommission in ihren jüngsten Monitoring-Berichten abgegebenen Empfehlungen umgesetzt zu haben – so etwa wird die Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen bloß zum Schein aufgelöst bzw. einfach „umgetauft“, während die Korruptionsbekämpfung durch die beschnitten belassenen Befugnisse der DNA und DIICOT nach wie vor ausgebremst bleibt.  Von der Novelle versprechen sich die Behörden bekanntlich sowohl den seit Jahren angestrebten Schengen-Beitritt des Landes als auch die Aufhebung des Kooperations- und Kontrollmechanismus (CVM) der EU-Kommission im Bereich der Justiz.