Polizeieskorten-Affäre: Ex-Chefankläger strafverfolgt

Niţu: Vereinbarung vom Innenressort angeregt

Bukarest (ADZ) - Mit Tiberiu Niţu ist seit Dienstag erstmals ein amtierender oder früherer Generalstaatsanwalt des Landes strafverfolgt: Der letzte Woche zurückgetretene Chefankläger wurde am Morgen zum hauptstädtischen Sitz der Antikorruptionsbehörde DNA vorgeladen, wo ihn die Korruptionsfahnder über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch in Kenntnis setzten.

Dem Ex-Generalstaatsanwalt wirft die DNA vor, 2014 eine unrechtmäßige Vereinbarung mit dem unter Leitung von Ex-Vizepremier Gabriel Oprea stehenden Innenministerium eingegangen zu sein, anhand derer er sodann bis Ende 2015 täglich in den Genuss illegaler Polizeieskorten kam, die ihm bei seinen Fahrten freie Bahn durch den stauanfälligen Hauptstadtverkehr zu sichern hatten. Mit ihrer Vereinbarung hätten Niţu und Oprea dem offenkundigen Verstoß gegen die Regierungsverordnung 1.391/2006 einen rechtlichen Anstrich geben wollen, so der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwälte. In der gleichen Affäre hatte die DNA bekanntlich letzte Woche auch gegen Ex-Innenminister Oprea Strafermittlungen aufgenommen.

Beim Verlassen des DNA-Sitzes sagte der tief gestürzte Ex-Chefankläger den Medien, dass nicht er, sondern „das Innenministerium“ und seine Behörde die verhängnisvolle Vereinbarung angeregt hätten.