Präsidentschaft und Regierung im Organstreit

Auslöser: Dăncilăs Urlaub bzw. ihr Stellvertreter

Bukarest (ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat am Freitag beim Verfassungsgericht Organstreitklage gegen Regierungschefin Vasilica Viorica Dăncilă (PSD) eingelegt, nachdem diese letzte Tage beschlossen hatte, sich eine Woche Urlaub zu gönnen und die Regierungsgeschäfte sowie die Leitung der Exekutive für diesen Zeitraum Vizepremier und Entwicklungsminister Paul Stănescu (gleichfalls PSD) zu überlassen. Der einschlägige Regierungsbeschluss war Anfang der Woche im Amtsblatt erschienen.

In seiner Organstreitklage verweist das Staatsoberhaupt darauf, von Dăncilă nicht, wie in Art. 107, Abs. 3 der Verfassung vorgesehen, über ihre geplante Abwesenheit und auch nicht über die von ihr ins Auge gefasste interimistische Leitung der Regierung unterrichtet worden zu sein. Laut Verfassung sei nicht der amtierende Regierungschef, sondern der Staatspräsident zur Nominierung eines interimistischen Ministerpräsidenten befugt; der auf den 31. Juli datierte Regierungsbeschluss verstoße nicht nur gegen die Verfassung, sondern behindere überdies das Staatsoberhaupt bei der Aus-übung seiner verfassungsmäßigen Amtspflichten, heißt es in Johannis’ Organstreitklage.