Prepaidkarten nur gegen Vorweisung eines Ausweises

Bukarest (ADZ) - Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch als entscheidende Instanz ein Gesetzesprojekt angenommen, welches die Benutzer von Prepaidkarten für Mobiltelefone verpflichtet, persönliche Identifikationsdaten vorzulegen. Konkret muss beim Kauf einer neuen Karte entweder der Personalausweis, der Pass oder der Führerschein vorgelegt werden. Das Gesetz tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft, sollte es in dieser Form promulgiert werden. Besitzer von Prepaidkarten haben anschließend ein Jahr lang Zeit, ihre Daten an die Mobilfunkgesellschaft weiterzugeben, andernfalls wird die Nummer annulliert.