Regierungserlasse über Gehälter und Renten

Sie treten ab Juni in Kraft

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat auf ihrer Sitzung von Mittwoch zwei Dringlichkeitserlasse gebilligt, die ab Juni in Kraft treten und die die Wiederaufbesserung der Gehälter der Staatsangestellten und die Rückgabe der gesetzwidrig zurückbehaltenen Krankenversicherung betreffen.

Der Dringlichkeitserlass, der sich auf die Wiederaufbesserung der Gehälter der Staatsangestellten bezieht, damit diese zur Gänze auf den Stand vor der Kürzung um 25 Prozent von 2010 gebracht werden, legt zwei Etappen für diese Maßnahme fest: Ab Juni erfolgt eine Erhöhung um 8 Prozent und ab Dezember eine Erhöhung um 7,4 Prozent. Für die Gehälter, die nur um 15 Prozent gekürzt worden sind, erfolgt ab Juni eine Aufbesserung von 2,3 Prozent. Im Falle der Gehälter belastet diese Maßnahme den Staatshaushalt 2012 mit 858,5 Millionen Lei.

Der Dringlichkeitserlass, der sich auf die Rückgabe der Summen bezieht, die laut Verfassungsgericht illegal von den Rentnern zurückbehalten wurden, legt fest, dass diese Summen in Raten zurückgegeben werden. Die Summen, die in der Periode Januar – März 2011 abgezogen wurden, werden in der Periode Juni – August 2012 zurückgegeben, die Summen, die zwischen April 2011 und März 2012 abgezogen wurden, sollen bis zum 31. Dezember 2013 zurückgegeben werden. Die Krankenkasse erleidet dadurch in diesem Jahr Einbußen von 286.100.000 Lei und im nächsten Jahr von 1,24 Milliarden Lei.