Registrierungspflicht in Österreich

Bukarest (ADZ) – Nach Österreich Einreisende müssen sich ab 15. Januar vorher online registrieren und anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test abgebrochen werden kann. Die Regelung soll bis vorerst 31. März gelten. Ausnahmen gelten für Warenverkehr, Pendler, Transit sowie bei familiären Gründen, genannt sind Begräbnisse. Eine Liste mit den Ausnahmen sowie das Formular sind unter oesterreich.gv.at in deutscher und englischer Sprache abrufbar.