Schon drei Mitglieder können eine Partei gründen

Senat ändert Finanzierungsgesetz der Parteien

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Änderungen in der Parteiengesetzgebung gehen weiter. Zunächst hat der Senat einen Artikel im Parteiengesetz so geändert, dass schon mit drei Mitgliedern eine Partei gegründet werden kann. Dadurch wird ein Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt, an das sich die Rumänische Piratenpartei gewendet hatte.

Das Verfassungsgericht hatte am 29. Februar befunden, dass die Bestimmung, dass eine neue Partei nur mit 25.000 Unterschriften aus mindestens 18 Kreisen gegründet werden kann, verfassungswidrig sei. Die Piratenpartei hatte ihre Eingabe damit begründet, dass die bisherigen Regelungen das Recht auf freie Assoziierung einschränken.

Die neue Bestimmung kommt jetzt der Piratenpartei zugute, aber auch der Partei M10 von Monica Macovei, die Schwierigkeiten damit hatte, die 25.000 Unterschriften zusammenzubekommen. Im Gesetz der Finanzierung der Parteien, das Präsident Klaus Johannis ans Parlament zurückgeschickt hatte, haben sich die Senatoren der PSD- und der PNL-Fraktionen auf die Änderungen geeinigt. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die Anleihen, die die Parteien vornehmen, nur durch Bankentransfer und nicht in Bargeld erfolgen können. Diese Anleihen müssen in drei Jahren rückerstattet werden, ansonsten werden sie als Schenkungen eingestuft und unterliegen dem entsprechenden Gesetz. Die Vorlage geht noch in die Abgeordnetenkammer, die federführend ist.