Sozialhilfegesetz kommt vors Verfassungsgericht

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die PSD hat sich mit einer Eingabe ans Verfassungsgericht gewendet, in der verlangt wird, das Sozialhilfegesetz, das von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde, als Ganzes als verfassungswidrig zu erklären. In dem Gesetz ginge es nicht um die Bekämpfung der Armut, die den höchsten Stand seit 1989 erreicht habe, sondern bloß um das Einsparen von Haushaltsmitteln 2012. Auch würde das Gesetz bei der Vergabe von Hilfsmitteln je nach „Familientyp“ der Willkür der Behörden freie Hand lassen.