Staatliche Unterstützung für Gemüsebauern

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Bukarest (ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat am Montag als entscheidende Kammer das Gesetz zur staatlichen Unterstützung der Gemüse-, Obst- und Kartoffelanbauer für eine Zeitspanne von drei Jahren verabschiedet. Die Unterstützung soll 20 Prozent des Wertes der vermarkteten Produktion betragen, jedoch 100.000 Euro jährlich für Rechtspersonen und steuerrechtlich erfasste natürliche Personen, bzw. 300.000 Euro jährlich für landwirtschaftliche Genossenschaften, nicht überschreiten und die Kosten für Sortierung, Verpackung, Kennzeichnung und Transport der Produkte decken. Das Gesetz soll nun von Präsident Klaus Johannis ausgefertigt werden.