Staatschef: Die Wende-Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben

Altpräsident Iliescu und Ex-Vizepremier Gelu Voican Voiculescu unter Anklage

Die Chaostage der blutigen Wende – hier eine Aufnahme vom 24. Dezember 1989 vor dem hauptstädtischen Königsschloss. Nach Angaben der ermittelnden Militärstaatsanwälte wurden allein im Zeitraum 22. bis 30. Dezember insgesamt 12,6 Millionen Patronen verschossen, 862 Menschen getötet und mehr als 2000 verletzt. Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag die von Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr angekündigte Beendigung der knapp 30 Jahre währenden Ermittlungen in der Causa der blutigen Wende von 1989 begrüßt und hervorgehoben, dass die im Verlauf der „Revolution“ begangenen Verbrechen „nicht ungestraft bleiben dürfen“.

Die nunmehr beendeten Ermittlungen und der anstehende Prozess seien „ein äußerst wichtiger, nach langer Zeit erfolgter Schritt in Richtung Wahrheitsfindung“ betreffend die Wende-Ereignisse, stellte der Staatschef in einer Pressemitteilung klar.

Chefankläger Lazăr hatte davor zudem bekannt gegeben, dass Anklage gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen erhoben worden ist – und zwar gegen den ersten Nachwendepräsidenten, Ion Iliescu, gegen Ex-Vizepremier Gelu Voican Voiculescu und den damaligen Befehlshaber der rumänischen Luftwaffe, Iosif Rus. Sie alle haben sich nun wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu verantworten. Dem 89-jährigen Iliescu wird zur Last gelegt, Dezember 1989 nach dem Sturz des Diktators Nicolae Ceaușescu die Tötung von mehr als tausend Menschen in Kauf genommen zu haben, um seine Macht zu festigen. Laut Anklägern war die sogenannte Revolution jedoch de facto ein Staatsstreich, im Verlauf dessen die „neuen politischen und militärischen Führer über offizielle Kanäle desinformiert und manipuliert“ hatten, um „den Anschein eines Bürgerkrieges zu erwecken“.

Augustin Lazăr entschuldigte sich im Namen seiner Behörde ausdrücklich bei der Öffentlichkeit für die „exzessive Dauer der Ermittlungen“. Der Chefankläger hatte das von seinen Amtsvorgängern eingestellte Verfahren 2016 neu aufrollen lassen; inzwischen ist die Ermittlungsakte 3330 Aktenordner stark.