Urteil zu Sonderrenten zum dritten Mal vertagt

PNL und USR werfen VG-Richtern Eigeninteresse vor

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch seinen Befund zum Gesetz über die bis zu 85-prozentige Besteuerung der umstrittenen Sonderrenten abermals vertagt – bereits zum dritten Mal seit den im Sommer erstatteten Verfassungsbeschwerden der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (ALDE), sowie des Obersten Gerichtshofs (OGH) dagegen.  Da sieben der insgesamt neun Verfassungshüter bekanntlich zu den Privilegierten gehören, die in den Genuss üppiger Sonderrenten kommen, warf die Reformpartei USR den VG-Richtern entsprechend vor, im eigenen Interesse Zeit zu schinden. Fünf Monate nach Verabschiedung des Gesetzes über die Besteuerung der Sonderrenten würde dieses immer noch nicht greifen, während „Hunderte Millionen“ Lei weiter dafür statt „zur Bekämpfung der Corona-Epidemie“ aufgewendet würden, so die USR. Auch der Chef der PNL-Fraktion im Unterhaus, Florin Roman, verriss die Verfassungshüter wegen ihres „äußerst fragwürdigen“ Beschlusses, ihr Urteil hierzu auf die lange Bank zu schieben.

Das Verfassungsgericht vertagte zudem auch einen Befund zur Verfassungsklage gegen die Ernennung des PSD-Abgeordneten Florin Iordache zum Chef des Legislativrates.