Venedig-Kommission gibt Gutachten im Dezember ab

EU ermahnt: Keine Justizreform ohne Gutachten

Bukarest (ADZ) – Die für Rechtsstaatlichkeit zuständige Venedig-Kommission des Europarates wird erst im Dezember Stellung zum Justizreformpaket nehmen. Das Parlament befasst sich gerade im Eiltempo mit den drei unter Federführung von Justizminister Cătălin Predoiu (PNL) im Sommer vorgelegten Novellen zum Justizrat und Richterdienst sowie zur Gerichtsverfassung. Geplant ist, die neuen Vorschriften noch bis November durchzupeitschen, wenn die Europäische Kommission einen neuen Bericht im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM) abgibt. Statt regulärer Fachausschüsse der beiden Kammern betreut deshalb ein Sondergremium des Parlaments die Texte, bis über sie im jeweiligen Haus abgestimmt wird. 

Erst letzte Woche hatte EU-Justizkommissar Didier Reynders die rumänischen Behörden aufgefordert, die Novellen nicht ohne Gutachten von der Venedig-Kommission zu verabschieden. 

Auch der frühere Justizminister Stelian Ion (USR) verlangte einen Aufschub der Debatten, bis ein Gutachten der Venedig-Kommission vorliegt. Bis Juni 2023 sei ausreichend Zeit, die Gesetze so zu verabschieden, dass die Frist im Wiederaufbau- und Resilienzpaket PNRR eingehalten wird, sagte er.