Verfahrenstrennung im „Colectiv“-Prozess

Bukarest (ADZ) – Das Berufungsgericht Bukarest hat am Montag eine Verfahrenstrennung in der Causa des Brands im Bukarester Club Colectiv sowie eine Anklageänderung bei einigen Angeklagten beschlossen. 

Am Dienstag haben die Hauptverhandlungen für die angeklagten Zivilpersonen begonnen:  die drei Eigentümer des Clubs, die Pyrotechniker und die Vertreter der Feuerwerksfirma. 

In einem abgetrennten Verfahren sollen sich am 22. September die zuständigen Vertreter staatlicher Institutionen, unter anderen der damalige Bürgermeister des 4. Bezirks, Cristian Popescu-Piedone, nun nicht mehr wegen Amtsmissbrauchs, sondern lediglich wegen Amtspflichtvernachlässigung verantworten. 

Opfer, Hinterbliebene sowie der Ankläger der Antikorruptionsbehörde DNA beklagten die Entscheidung und die damit verbundene Verfahrensverzögerung. Zudem würde eine Anklageänderung wesentlich mildere Strafen vorsehen. Bürgermeister Piedone etwa könnte mit drei Jahren auf Bewährung davon kommen.