Verfassungsgericht: Legislative darf Parlamentswahltermin festlegen

Verfassungsbeschwerde des Staatschefs als unzulässig abgelehnt

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von Staatschef Klaus Johannis gegen das von der Legislative Ende Juli im Eilverfahren verabschiedete Gesetz über die diesjährige Parlamentswahl als unzulässig abgelehnt. Der Regierung, die den Termin der Parlamentswahl bekanntlich bereits für den 6. Dezember angesetzt hatte, wird damit diese Befugnis nun erstmals in Nachwendezeiten abgesprochen – das letzte Wort wird die Legislative bzw. die Parlamentsmehrheit um die PSD haben.

Das Staatsoberhaupt hatte in seiner Beschwerde gegen das von PSD-Chef Marcel Ciolacu, ALDE-Chef Călin Popescu-Tăriceanu und UDMR-Senator Attila Cseke angestoßene Gesetz, das der Legislative per Ausnahmeregelung ermöglicht, den Termin der anstehenden Parlamentswahl diesmal selbst festzulegen, darauf verwiesen, dass dieses gegen mehrere Artikel der Verfassung verstößt: Zum einen räume es den Parlamentariern die Möglichkeit ein, ihre von der Verfassung klar auf vier Jahre beschränkte Amtszeit zu verlängern, zum anderen könne sich die Legislative sogar weigern, einen Termin für die Parlamentswahl überhaupt festzulegen, da der Wortlaut des neuen Gesetzes dies in keiner Weise vorschreibe.

Ob die Parlamentswahl nun unter diesen Umständen noch Anfang Dezember durchgeführt wird, bleibt vorerst völlig unklar. Der Gerüchteküche zufolge überlegt die PSD ernsthaft, die Allgemeinwahl bis März zu vertagen – schon, um ihre haushaltsmäßig untragbare 40-prozentige Rentenanhebung sowie Kindergeld-Verdoppelung auf den letzten Drücker umzusetzen, da sie sich davon zusätzliche Wählerstimmen verspricht. Als Scheingrund für den Aufschub der diesjährigen Parlamentswahl könnten die stetig steigenden Corona-Neuinfektionen dienen.