Verfassungsgericht: Regierung wurde legal investiert

Bukarest  (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch die Eingabe des USL, wonach die Regierung Ungureanu nicht verfassungsgemäß eingesetzt worden sei, einstimmig abgewiesen. Der Oppositionsverband hatte beanstandet, dass die Minister der neuen Regierung in den Ausschüssen nicht laut Hausordnung angehört worden sind und dass keine gültigen Empfehlungen vorliegen. Das Verfassungsgericht erachtet, dass diese Berichte eine interne Angelegenheit des Parlaments und dass sie nicht verpflichtend sind. Die Entscheidung liege beim Plenum des Parlaments. Die beiden Vorsitzenden das USL, Victor Ponta und Crin Antonescu, sind der Ansicht, dass das Verfassungsgericht bloß eine politische Entscheidung getroffen habe.