Vier Monate für Eintragung ins Wahlregister

Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Vorsitzende der Ständigen Wahlbehörde (AEP), Ana Maria Pătru, erklärte Mittwoch,dass die Diaspora-Rumänen etwa vier Monate Zeit haben werden, um sich ins Wahlregister einzutragen. Ihrer Rechnung nach könnte das um den 1. April 2016 beginnen, wenn  man davon ausgeht, dass die Kampagne für die Parlamentswahlen voraussichtlich im September einsetzt. Der Wähler im Ausland muss ein Gesuch einreichen, damit er in diese Datendatei gespeichert wird. Nach zehn Tagen erhalte er Antwort, ob das geschehen ist. Das sei natürlich ein Aufwand. Aber auch für die Durchführung der Parlamentswahlen selbst sei die aktive Teilnahme der Auslandsrumänen nötig, nur so könnten genügend Wahllokale eingerichtet werden.