Vor Abtreibung soll Beratung Pflicht werden

Aufklärung oder Manipulation des Patientenwillens?

Bukarest (ADZ/Mediafax) - Der von den Abgeordneten Sulfina Barbu und Marius Dugulescu initiierte Gesetzesentwurf für eine Beratungspflicht abtreibungswilliger Frauen stößt auf Widerstand in der Bevölkerung. 20 NGOs verlangen von der Exekutive die Ablehnung des Projektes. Als Begründung wird Manipulation der persönlichen Entscheidung des Patienten angeführt. Zudem befürchte man eine Zunahme illegaler Abtreibungen als Folge.

Tatsächlich sieht das Gesetzesprojekt, inspiriert an der Praxis mehrerer EU-Staaten, lediglich eine Beratung zur Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken einer Abtreibung und Alternativlösungen vor. Kurzschlussreaktionen sollen verhindert werden, indem der Schwangeren fünf Tage Bedenkzeit auferlegt werden, in denen sie ihre Entscheidung reflektieren und mit nahestehenden Personen diskutieren könne. Eine der Teilmotivationen der Beratung sei zwar der Schutz des ungeborenen Lebens, doch die Entscheidung läge nach wie vor bei der werdenden Mutter, betont Staatssekretär Cristian Irimie vom Gesundheitsministerium, das die Initiative unterstützt. Ausgenommen von der Beratungspflicht seien Fälle mit Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Rumänien belegt in der EU Rang 2 bei Schwangerschaftsabbrüchen.