„Den Flammen blieb nichts vorenthalten“ (VI)

Aus den Tagebuchaufzeichnungen über den Großen Brand von 1689 von Marcus Fronius in deutscher Übertragung von Lore Wirth-Poelchau

Das Taufbecken der Schwarzen Kirche überstand den großen Brand. Foto: Archiv der Honterusgemeinde

Und dazu kommt unsere alte Unredlichkeit, die sich sogar noch angehäuft hat. Das einfache Volk rast beinahe wie von Sinnen, und der Pöbel ist außer sich und verhält sich wie geistesgestört. Sie glauben, sie seien schon zugrunde gegangen und es könnte kein schlimmeres Zugrundgehen geben. Die Ungeduld regt allzu sehr ihre Kräfte, und diejenigen, die nicht auch den anderen Teil ihres Besitzes verloren haben, sondern genug nachbehalten haben, um ihre Familie zu ernähren, sind dennoch ständig am Klagen und beschuldigen Gott und ziehen ihn vor Gericht. Welche äußere Undankbarkeit! Und nicht nur gelegentlich wird so etwas gedacht oder gesagt, sondern es wird ernstlich verfochten. Ich habe ein paar Mal widersprochen und vorsichtig zu bedenken gegeben, man müsse den himmlischen Mächten dankbar sein für das, was man retten konnte, und nicht wegen der übrigen verlorenen Habe lamentieren; Gott hätte ihnen nichts übrig lassen können, und nicht wenige andere habe er auf diese Weise bestraft. Dass er uns geschont und die Reichtümer verteilt habe, dafür müsse man ihm dankbar sein, und das Übrige sei der Anteil Gottes, den er erhalten habe. Er selbst hat es gegeben, sein ist das Recht, es wieder zurückzufordern. Das sagte ich oft und streute auch die keineswegs leeren Drohungen ein, wir würden nur das mit unseren unnützen Klagen und der Unredlichkeit unserer Trauer erreichen, dass uns Undankbaren auch das Übrige noch genommen werde. Doch gestehe ich, dass ich mit meiner Rede nur wenig bewirkt habe. Uns sind Hab und Gut mehr wert als der alleinige, gütige Gott.
 
(...)

 Ebenso wie das Übrige hat das Feuer auch die Schulen verheert, wo nicht von Grund auf, so brannten doch Bücher und Kleider. Die meisten schienen weggehen zu wollen; deshalb ist vom Magistrat verordnet worden, dass wenn sich jemand melde und sich verpflichte, dass er dableiben und nicht gegen den Willen des Magistrats weggehen wolle, die Kirchenväter dann dessen Lebensunterhalt genau erkunden sollten. Die meisten nahmen die Bedingungen an. Daher werden sie in die öffentliche Unterstützung aufgenommen und in ihrem Namen werden vor der Gottesdienststätte Teller aufgestellt und man schließt sie in die öffentliche Fürbitte ein, damit etwas zusammenkommt, wovon sie sich wieder Kleider und Mäntel anschaffen können. Bis jetzt nämlich kommen sie zum Gottesdienst wie auch zu den Beerdigungen, die einen mit einem Mantel bekleidet, andere mit einem Pelz, wieder andere mit einem Wams. Bisweilen werden auch öffentliche Vorlesungen gehalten, allerdings eher selten, da die Unterrichtsordnung gestört ist. Der Rektor ist, um der Feuchtigkeit im öffentlichen Gebäude zu entgehen, mit seinen Schülern in das Haus des jüngeren Georg Draudt gegangen. Der eine von den Lektoren ist zu seiner Mutter gezogen, der andere fand nur mit Mühe in einem Keller einen trockenen Raum. Außerdem sind Schriften und Bücher zerstört worden. Deswegen ist der dritte Lektor nicht da, der außerdem aus Gesundheitsgründen entschuldigt ist. Einige wenige hören privat bei uns die Sätze der Logik und erörtern die Erklärungen und halten die Musen, die im Begriff sind, zu fliehen, sozusagen am Rockzipfel fest, indem sie mehr zufällig jetzt an diesem, dann an jenem Ort zusammenkommen. Bei heiterem Wetter wird im Garten unterrichtet, wenn es nass ist, in irgendeinem Winkel eines Stadthauses.

(...)

   Mir kommt jetzt in den Sinn, was ich aus dem Bericht meines Schwiegervaters habe: dass nämlich von einem vornehmen Deutschen gefragt worden sei, wie hoch wir den erlittenen Schaden einschätzen zu müssen glaubten; als darauf unsere Leute antworteten, dass er unschätzbar sei, habe jener lächelnd gesagt: „So? Und bis jetzt sagtet ihr, dass ihr bettelarm seid.“ Der Richter (ich meine, dass er zugegen war) wusste nicht sogleich etwas zu erwidern. Aber beim unsterblichen Gott, wer möchte sich diese frechen Witze gefallen lassen? Es ist ja so, unsere Geldmittel waren erschöpft. Ist das etwa keine Armut? Wir mussten befürchten, binnen Jahresfrist Hungers zu sterben. Ist das etwa keine Not? Ich und die anderen, wir hatten nicht so viel Geld, dass ich für die Kleidung hätte sorgen können. Ist das etwa kein Mangel? Dann haben wir also nichts verloren?

Ich rede ja gar nicht von persönlichen Sachen und Gerätschaften und der reichlich vorhandenen Büchern, die nicht unter das fallen, was man Reichtum nennt, und die nicht mit Geld zu beschaffen sind; aber sie sind sowohl nötig als auch um viel Geld erworben gewesen und müssen nun wieder angeschafft werden. Aber betrachten wir den öffentlichen Besitz, die Kirchen, das Rathaus, die Türme, die Glocken, die Orgel, die Bibliothek, die Schulen, das Pfarrhaus, die Basteien, die Stadtmauern, alle Häuser, soweit wir sie verloren haben; das heißt, dass wir nichts verloren haben? Auch ganz arme Leute konnten so etwas besitzen (und allerdings besaßen es auch arme Leute), aber verlören sie mit deren Verlust nichts Unwiederbringliches? Wir werden die Kirchen reparieren?

/428/ die Mauern? die Türme? die Bibliothek? das Übrige? Niemals. Mit den Aufwendungen der Könige und Kaiser sind sie in friedlichen Zeiten erbaut worden; jetzt da der Krieg alles vernichtet, unter einem Kaiser aus einem anderen Volk, von einer anderen Religion, beides uns feindlich, wer könnte da hoffen, dass, was wir verloren haben, wieder hergestellt wird? Da seht ihr es, ihr unverschämten Gesellen, auf welche Weise wir mittellosen einen nicht abschätzbaren Schaden erlitten haben. Indem wir verloren haben, was unwiederbringlich ist.

(Schluss)

(Aus: „Magistri Marci Fronii fatalis urbis exustio anno 1689“ in lateinischer Originalfassung in: Quellen zur Geschichte der Stadt Kronstadt, Bd. 6, Kronstadt 1915, S.408-570, in auszugsweiser deutscher Übertragung von Lore Wirth-Poelchau, versehen mit einer Vorbemerkung von Maja Philippi, in: Siebenbürgische Semesterblätter 3/1989, S. 133-164)