Satzung des Demokratischen Forums der Deutschen in Siebenbürgen - Filiale Kronstadt vom 05.05.2022


 
Art. 1 - Das Demokratische Forum der Deutschen in Siebenbürgen  – Filiale Kronstadt (F.D.G.R.Bv - abgekürzt DFDK) ist eine Filiale des Demokratischen Forums der  Deutschen in Siebenbürgen (DFDS), eine juristische Person des Privatrechts ohne Vermögenszweck, mit Rechtspersönlichkeit, die ihre Tätigkeit gemäß den rumänischen Gesetzen und der vorliegenden Satzung ausübt.
 

Spezifizierung der vorgeschlagenen Ziele und Zwecke
   
Art. 2 - (1) Auf Grundlage der allgemein anerkannten Menschenrechte und Freiheiten, der internationalen Bestimmungen zum Schutz nationaler Minderheiten, der rumänischen Verfassung und Landesgesetze, sowie der Satzung führt das DFDK kulturelle, soziale und wirtschaftliche Förderaktivitäten durch, deren Ziel die Erhaltung und Entwicklung der ethnisch-kulturellen Identität der deutschen Minderheit in Siebenbürgen ist. Das DFDK legt besonderen Wert auf den Unterricht in der Muttersprache Deutsch.
 
(2) Das DFDK ist eine Organisation, die die Interessen der Deutschen in Kronstadt in Relation mit den Institutionen des rumänischen Staates und anderer Länder vertritt und sich für gute Beziehungen zum rumänischen Volk und anderen nationalen Minderheiten einsetzt.
 
Gleichzeitig kann das DFDK Programme für die gesamte lokale Verwaltung ausarbeiten. Auf der Grundlage dieser Programme, im Rahmen der Gesetze und zusammen mit den politischen Parteien, mit Zustimmung des DFDS, bei den Kommunalwahlen wird dann die Umsetzung der vorgeschlagenen Programme verfolgt.
 
(3) Das DFDK. ist eine lokale Organisation des Demokratischen Forums der Siebenbürger Deutschen (DFDS), welches dessen Rahmensatzung und Programm anerkennt.
 
(4) Die Arbeitssprache des Ortsforums Kronstadt ( F.D.G.Bv ) ist Deutsch.
 
 
Bezeichnung
 
Art. 3 - Der Name der Filiale ist Demokratisches Forum der Deutschen in Rumänien - Filiale Kronstadt (F.D.G.Bv), kurz DFDK.
 
 
Hauptsitz
 
Art. 4 - Das DFDK. ist als juristische Person mit eigener Satzung, Sitz und Bankkonto eingetragen. Der Hauptsitz der Filiale befindet sich in Kronstadt, Dr. Gh. Baiulescu Straße Nr. 2.
 
 
Dauer der Geschäftstätigkeit der Filiale
 
Art. 5 - Die Filiale wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
 
 
In der Organisation verwendete Sprache
 
Art. 6 - Die Sprache der Filiale ist Deutsch.
 
In den Beziehungen zu lokalen und zentralen Behörden wird in der Regel Rumänisch verwendet.
 
 
Anfangsvermögen der Organisation
 
Art. 7 - Das Anfangsvermögen der Filiale beträgt 330 RON, welche der Bareinlage der Gründungsmitglieder entsprechen und auf das Bankkonto der Filiale eingezahlt werden.
 
 
Kategorien von Vermögenswerten der Filiale
 
Art. 8 - (1) Das Vermögen der Filiale besteht aus:
 
    • Beiträgen von Mitgliedern und sympathisierenden Mitgliedern;
    •  Zinsen und Dividenden, die sich aus der Anlage der verfügbaren Mittel ergeben, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen;
 
Dividenden von Handelsgesellschaften

    • Dividenden von Gesellschaften, die von der Filiale entsprechend des gesetzlichen Rahmens gegründet werden können;
    • Einkünfte aus direkten wirtschaftlichen Tätigkeiten, die von der Filiale ausgeübt werden;
    • Spenden, Patenschaften und ähnliches,
    • Mittel aus dem lokalen Haushalt, dem Regionalhaushalt und dem Staatshaushalt;
    • Mittel, aus übergeordneten Strukturen des Ortsforums Kronstadt.
    • Beiträge von anderen Organisationen;
    • andere gesetzlich vorgesehene Einkünfte.


Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Sympathiemitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft
 
Art. 9 - Die Mitgliedschaft im DFDK kann jede Person erwerben, die der deutschen Minderheit angehört, diese Zugehörigkeit in der Regel durch die Kenntnis der deutschen Sprache nachweist, ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Kronstadt hat und einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt.
 
Art. 10 - Ausnahmsweise können EU-Bürger, die ihre Zugehörigkeit zur deutschen Minderheit in Rumänien erklären, ihre Deutschkenntnisse nachweisen und einen ständigen Wohnsitz in der Stadt Kronstadt haben, als Mitglieder des Ortsforums Kronstadt. zugelassen werden.
 
Art. 11 - Die Mitgliedschaft im DFDK. wird vom Vorstand des Ortsforums durch Abstimmung auf der Grundlage eines Aufnahmeantrags gewährt.
 
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte.
 
Art. 12 - Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im DFDK beträgt 18 Jahre.
 
Personen, die dieses Alter noch nicht erreicht haben und eine Mitgliedschaft beantragen, gehören der Jugendorganisation des Ortsforums Kronstadt an.
 
Art. 13 - Der Vorstand des Ortsforums kann den Titel eines Ehrenmitglieds an natürliche oder juristische Personen verleihen, die sich durch die Vertretung der Interessen der deutschen Minderheit in Kronstadt ausgezeichnet haben.
 
Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
 
Art. 14 - Das DFDK kann rumänische Staatsbürger anderer als deutscher Volkszugehörigkeit sowie ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Kronstadt als sympathisierende Mitglieder aufnehmen.
 
Sympathisierende Mitglieder können an allen öffentlichen Aktionen des Ortsforums Kronstadt teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
 
Art. 15 - (1) Den Mitgliedern des Ortsforums Kronstadt steht es frei, politischen Parteien, Gewerkschaften, Berufsverbänden und anderen Organisationen beizutreten, sie können Ämter in der öffentlichen Verwaltung bekleiden.
 
(2) Mitglieder des Ortsforums Kronstadt, die gleichzeitig Mitglieder einer politischen Partei oder einer einer politischen Partei gleichgestellten Organisation sind, dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands der Vereinigung sein, dürfen keine leitenden Positionen innerhalb des Exekutivapparats des Ortsforums Kronstadt einnehmen und dürfen die Vereinigung nicht in einer politischen Funktion vertreten, es sei denn, sie haben die Zustimmung des Vorstands des DFDR auf nationaler Ebene erhalten.
 
Rechte und Pflichten der Mitglieder

Art. 16 - (1) Die Mitglieder des Ortsforums Kronstadt haben alle Rechte, die sich aus den Zielen und Zwecken der Filiale und der übergeordneten Struktur (DFDS) ergeben. In dieser Hinsicht üben sie das Stimmrecht aus und haben das Recht, die Leitungs-, Verwaltungs-, Disziplinar- und Kontrollorgane der Filiale zu wählen und gewählt zu werden.
 
(2) Die Mitglieder des Ortsforums Kronstadt haben die folgenden Rechte:
 
(a) durch Abstimmung ihre Wahl zu Resolutionsentwürfen der Mitgliederversammlung zum Ausdruck zu bringen;
b) den Vorstand zu wählen und in den Vorstand gewählt zu werden;
d) den Zensurausschuss zu wählen und in den Ausschuss gewählt zu werden;
e) die vom DFDK eingeleiteten Programme zu nutzen;
f) die Teilnahme an den Projekten/Veranstaltungen des Ortsforums Kronstadt;
g) die Dienste des Ortsforums Kronstadt in Anspruch zu nehmen;
h) die Ergebnisse der vom DFDK initiierten Programme zu nutzen;
i) Zugang zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen des Ortsforums Kronstadt für die Organisation von kulturellen, erzieherischen und sportlichen Aktivitäten in den Interessenbereichen des Ortsforums Kronstadt mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes
j) andere Rechte, die in den Vorschriften des DFDK vorgesehen sind.
Art. 17 - Sympathisierende Mitglieder der Organisation und Ehrenmitglieder genießen die in Art. 17, Buchst. e) - j) dieser Satzung vorgesehenen Rechte.
 
Art. 18 - Die Mitglieder haben folgende Verpflichtungen:
 
    • die Satzung, die Geschäftsordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands des Ortsforums Kronstadt zu beachten
    • den von der Mitgliederversammlung festgesetzten jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten
    • die Ziele der Vereinigung durch moralische Unterstützung und freiwillige Aktivitäten im Rahmen der von Vom DFDK initiierten Programme/Projekte zu unterstützen
    • die Erfüllung der sonstigen Verpflichtungen, die in den von des Ortsforums Kronstadt. erlassenen Verordnungen festgelegt sind

Art. 19 - 1) Die Mitgliedschaft im DFDK kann unter den folgenden Bedingungen verloren gehen: schriftlicher Antrag auf Widerruf;

2) durch Ausschluss in den folgenden Situationen:
 
    • Verletzung, Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Beschlüsse der Leitungsorgane des Ortsforums Kronstadt;
    • im Falle von Personen, die Mitglieder des Vorstands des DFDK sind, die vorsätzliche Behinderung des normalen Ablaufs der Arbeit des Vorstands, wie von der DFDS festgelegt, durch verschiedene Mittel;
    • Nichteinhaltung der Beschlüsse und Satzungen des Ortsforums Kronstadt und/oder des Demokratischen Forums der Deutschen in Siebenbürgen (DFDS) und/oder des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR;
    • Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten und Nichtbeachtung von zwei schriftlichen Mahnungen (per Post oder E-Mail) zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge innerhalb von zwei Monaten;
    • schwere Schädigung des Ansehens der DFDR/DFDS/DFDK oder einer anderen dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) angeschlossenen Organisation;
    • die Verbreitung einer extremistischen Ideologie, welche Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Revisionismus fördert;
    • Abweichung vom Grundsatz der Toleranz, des Verständnisses und der ethnischen und religiösen Achtung;

    • Verstöße gegen die Werte der rumänischen Verfassung und die Werte der EU, einschließlich der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen;
    • rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat;
    • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Korruption, Veruntreuung, Betrug;
    • Verbot der Ausübung der politischen und staatsbürgerlichen Rechte durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung;
In allen Fällen von Austritt oder Ausschluss wird der im Voraus gezahlte Mitgliedsbeitrag nur auf schriftlichen Antrag des austretenden/ausgeschlossenen beitragszahlenden Mitglieds in Raten zurückerstattet.

3) Der Ausschluss wird vom Vorstand beschlossen.
 
Art. 20 - 1) Der Vorstand kann durch Beschluss von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder die vorübergehende Suspendierung eines Vorstandsmitglieds von seinem Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung beschließen.
 
2) Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden;
 
3) Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer Gesamtheit.
 
4) Ab dem Datum der Eintragung des Beschlusses und bis zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft des Ortsforums Kronstadt.
 
Befugnisse der Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane der Branche
 
Art. 21 - Die Gremien des Ortsforums Kronstadt sind:
 
Die Mitgliederversammlung;
Der Vorstand;

Art. 22 - (1) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Filiale zusammen.
 
(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einberufung des Präsidenten der Filiale oder des Vorstands zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
 
(3) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer rechtsgültig konstituiert, wenn die Einberufung über mindestens zwei Kommunikationsmittel angekündigt wurde: über die deutschsprachigen Medien in Rumänien, über den Newsletter des Ortsforums Kronstadt oder über soziale Medien oder über die Ankündigung auf der Website des Ortsforums Kronstadt mindestens 7 Tage vor dem Termin, mit Angabe des Ortes, des genauen Datums und der Tagesordnung.
 
(4) Unter den gleichen Bedingungen der Öffentlichkeit kann der/die Vorstandsvorsitzende der Filiale oder der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn sie es für notwendig erachten.
 
(5) Die Mitgliederversammlung kann je nach Entscheidung des Vorstands physisch, online oder in einem gemischten Format (online und physisch) tagen.
 
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens der Hälfte plus einer Stimme der anwesenden Mitglieder. Für die Beschlussfassung ist kein Quorum erforderlich. In bestimmten Situationen, die in der Satzung aufgeführt sind, werden Beschlüsse mit den Stimmen von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder gefasst.
 
(7) Das aktive und passive Wahlrecht des Ortsforums Kronstadt-Mitglieder hängt von der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags bis zum Ende des Vorjahres ab.

(8) Die Mitgliederversammlungen des Ortsforums Kronstadt finden in der Regel in Anwesenheit der Mitglieder statt. Bei Vorliegen besonderer Umstände, die vom Vorstand im Voraus festgestellt werden, tagt die Mitgliederversammlung online oder in einem Hybridformat. Die gewählte Plattform muss so gewählt werden, dass der technische Zugang für alle Ortsforums-Mitglieder gewährleistet ist. Die Wahlanwendung muss außerdem so gewählt werden, dass sie allen Ortsforums-Mitgliedern den Zugang ermöglicht, und sie muss vom Vorstand hinsichtlich ihrer Sicherheit und Zugänglichkeit unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten überprüft und genehmigt werden.

 
(9) Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen sind keine öffentlichen Versammlungen.
 
Art. 23 - (1) Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
 
    • die Strategie und die allgemeinen Ziele der Filiale festzulegen;
    • Genehmigung des Haushaltsplans für Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögensübersicht;
    • Wahl und Abberufung des Vorsitzenden des Zweigvereins, der Mitglieder des Vorstandes sowie der Vertreter des Ortsforums Kronstadt für die Mitgliederversammlung der Vertreter des Deutschen Demokratischen Forums des Kreises Kronstadt, die für eine Dauer von vier Jahren gewählt werden;
    • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Zensurausschusses;
    • die Höhe des Mitgliedsbeitrags auf Vorschlag des Vorstands festzulegen;
    • Bestimmung der vom Vorstand vorgeschlagenen Kandidaten für die Kommunalwahlen in Kronstadt in geheimer Abstimmung;
    • die Änderung des Gründungsakts und der Satzung des Zweigs;
    • den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien (mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder);
    • die Auflösung und Liquidation der Filiale und die Bestimmung des nach der Liquidation verbleibenden Vermögens (mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder);
    • alle sonstigen gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Befugnisse.

Art. 24 - (1) Der Vorstand ist das Leitungs- und Verwaltungsgremium der Filiale;
 
Der Vorstand wird alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt;
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern; die Anzahl der Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung vor der Wahl des neuen Vorstands durch Abstimmung festgelegt;
Der Vorstand sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
Die Amtszeit des Vorstands verlängert sich von Rechts wegen im Falle höherer Gewalt, wenn die Durchführung von Wahlen nicht möglich ist, um bis zu drei Monate nach Beendigung der Situation höherer Gewalt;
Endet die Mitgliedschaft eines Mitglieds des Vorstands vor Ablauf der vierjährigen Amtszeit, kann der Vorstand der Mitgliederversammlung ein neues Mitglied vorschlagen. Nach der Abstimmung in der Mitgliederversammlung wird der neue Vertreter Mitglied des Vorstands. Die Amtszeit läuft bis zum Ende der Amtszeit des gesamten Vorstands.

Art. 25 - Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

Vorstandsvorsitzende: GRIGORIU Olivia-Ioana
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: SIMON Uwe
Schatzmeister: LEONHARDT Uwe Dirk
Mitglieder: BINDER Paul, ISPAS Andrei, SIFFT Michael, VINTILA Raul, WILK Elise
 
Art. 26 - Der Vorstand übt folgende Befugnisse aus:
 
    • Wahl und Entlassung des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands
    • wählt und entlässt den Schatzmeister des Vorstands
    • Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen der Mitgliederversammlung
    • legt der Mitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht für den Zeitraum seit der vorangegangenen Mitgliederversammlung, die Ausführung des Einnahmen- und Ausgabenbudgets, die Bilanz und den Programmentwurf der Filiale vor;
    • schließt Rechtshandlungen im Namen und für Rechnung des Ortsforums Kronstadt. ab;
    • billigt das Organigramm und die Personalpolitik der Filiale;
    • schlägt der Mitgliederversammlung Kandidaten für die Kommunalwahlen in der Stadt Kronstadt vor;
    • ernennt und entlässt die Verantwortlichen der Tätigkeitsbereiche, in der Regel Mitglieder des Vorstands (Kultur, Bildung, Kommunalpolitik, Soziales und Jugend usw.);
    • gibt eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bewerber für die Stellen des Schulleiters und des stellvertretenden Schulleiters an Schulen in der Stadt Kronstadt ab, an denen Deutsch unterrichtet wird;
    • ernennt und stellt Personal für die Filiale ein, welches für die Verwaltung und die Unversehrtheit des Eigentums des Ortsforums Kronstadt verantwortlich ist, und/oder verwaltet die Finanz- und Buchhaltungstätigkeit der Filiale und/oder führt Projekte durch oder überwacht deren Durchführung;
    • wählt und widerruft die Vertreter für die Verwaltungsräte des deutschsprachigen Unterrichts, die vom Rathaus Kronstadt zur Verfügung gestellten Plätze;
    • wählt und widerruft Vertreter für das Demokratische Forum der Deutschen in Siebenbürgen (DFDS) und das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) sowie für Fachausschüsse oder andere Institutionen und Foren innerhalb der F.D.G.R;
    • genehmigt die im Namen des Ortsforums Kronstadt. eingereichten Finanzierungsprojekte;
    • gewährt die Mitgliedschaft oder die Sympathisantenmitgliedschaft des Ortsforums Kronstadt;
    • verleiht den Titel eines Ehrenmitglieds;
    • genehmigt die Einladung von Fachleuten zu bestimmten Themen zu den Sitzungen der Mitgliederversammlung oder zu den Sitzungen des Vorstands
    • nimmt alle anderen von der Mitgliederversammlung festgelegten Aufgaben wahr;
    • Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Eine außerordentliche Sitzung des Vorstands kann von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands unter Bekanntgabe von Datum, Ort und Tagesordnung einberufen werden.

Art. 27 - (1) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung eine(n) Vorstandsvorsitzende(n) für die Dauer von vier Jahren.
 
(2) Der/die Vorstandsvorsitzende vertritt die Filiale gegenüber Dritten und schließt Rechtsgeschäfte im Namen des Ortsforums Kronstadt ab.
 
(3) Der/die Vorstandsvorsitzende hat sich bei seiner Arbeit an die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung zu halten.
 
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel des Ortsforums Kronstadt. und arbeitet mit dem Schatzmeister zusammen, um den reibungslosen Ablauf der Programme und Projekte des Ortsforums Kronstadt. zu gewährleisten.

(5) Ist der/die Vorsitzende verhindert, werden seine/ihre Aufgaben vom/von der stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen.
 
Art. 28 - (1) Der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des ORTSFORUMS KRONSTADT wird vom Vorstand gewählt.
 
(2) Der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) der Filiale ist der Stellvertreter der/des Vorstandsvorsitzende(n), wenn der/die Vorstandsvorsitzende nicht in der Lage ist, seine Funktionen auszuüben; in diesem Fall hat der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) die gleichen Aufgaben wie der/die Vorstandsvorsitzende.
 
(3) In Ausnahmefällen, in denen weder der/die Vorstandsvorsitzende noch der /die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, werden diese von einem Mitglied des Vorstands wahrgenommen, welches durch Beschluss des Vorstands ernannt wird.
 
Art. 29 - (1) Der/die Schatzmeister/in wird vom Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
 
(2) Der/die Schatzmeister/in hat folgende Aufgaben:
 
    • die Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben der Vereinigung zu führen;
    • Zahlungen zu leisten, wie vom Vorstand beschlossen;
    • das Register der Abonnements zu führen;
    • mit dem Rechnungsprüfungsausschuss zusammenzuarbeiten;
    • berichtet der Mitgliederversammlung über die finanzielle Situation des Ortsforums Kronstadt;
(3) Er wird bei seiner Arbeit von einer/einem Buchhalter/in unterstützt.
 
(4) Die Aufgaben des/der Schatzmeisters/in können an einen Angestellten des Ortsforums Kronstadt delegiert werden, der/die dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist.
 
Art. 30 - (1) Die interne Finanzkontrolle kann durch einen Rechnungsprüfungsausschuss gewährleistet werden, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt, von denen mindestens eines nach dem Gesetz ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer sein muss. Der Wirtschaftsprüfer kann eine befugte natürliche oder juristische Person sein, die nicht Mitglied des Ortsforums Kronstadt ist.
 
(2) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.
 
(3) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind folgende:
 
    • die Art und Weise zu überprüfen, wie das Vermögen der Filiale verwaltet wird;
    • er erstellt auf Verlangen des Vorstands, mindestens jedoch einmal jährlich, einen Bericht;
    • auf Antrag an den Sitzungen des Vorstands ohne Stimmrecht teilnehmen;
    • nimmt alle sonstigen in der Geschäftsordnung vorgesehenen oder vom Vorstand beschlossenen Aufgaben wahr;
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein.

Art. 31 (1) Der Vorstand hält auf Einladung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands in der Regel einmal im Monat oder mindestens einmal alle zwei Monate eine ordentliche Sitzung in Form einer Präsenzsitzung, einer Online-Sitzung (per Videokonferenz) oder einer gemischten Sitzung (Präsenz- und Videokonferenz) ab.
 
(2) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (1/2 +1) in Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder.
 
Art. 32 - Die Mitglieder des Vorstands, die persönlich oder durch ihre Ehegatten, Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie, Verwandten in gerader Linie oder Verwandten bis zum zweiten Grad ein Interesse an einer bestimmten Angelegenheit haben, die dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt wird, sind nicht berechtigt, an den Beratungen teilzunehmen oder abzustimmen. Andernfalls haften sie nach dem Gesetz für den Schaden, der dem DFDK entstanden ist, wenn ohne ihre Stimme die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hätte werden können.

Auflösung und Liquidation
 
Art. 33 - Das DFDK ("Forumul Democrat al Germanilor din România, Filiala Bra?ov") wird in folgenden Situationen aufgelöst:
 
Durch Gerichtsbeschluss, auf Antrag einer interessierten Person, wenn:
    • der Zweck oder die Tätigkeit der DFDK rechtswidrig geworden ist oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt;
    • die Erreichung des Zwecks mit rechtswidrigen Mitteln oder mit Mitteln, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, angestrebt wird;
    • sie einen anderen Zweck als den, für den sie gegründet wurde, verfolgt;
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung.
In anderen gesetzlich geregelten Fällen.
Art. 34 - Im Falle der Auflösung der Filiale wird das Vermögen der Filiale an die höhere hierarchische Organisation des Ortsforums Kronstadt. übertragen, und wenn dies nicht möglich ist, an die Evangelische Kirche C.A. von Rumänien.
 
Schlussbestimmungen
 
Art. 35 - Die vorliegende Satzung wird durch die in der Satzung des Demokratischen Forums der Deutschen in Siebenbürgen  enthaltenen Bestimmungen ordnungsgemäß ergänzt. Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, die im Widerspruch zur Satzung des übergeordneten Forums sowie zu dessen Entscheidungen stehen, sind nichtig.