Drei Gesetzesinitiativen des DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganţ

Ovidiu Ganţ erläuterte die Vorschläge auf einer Pressekonferenz in Hermannstadt. Foto: Andrey Kolobov

Hermannstadt - Die Arbeiten an der Novellierung der Verfassung waren das Hauptthema der Pressekonferenz, die der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ am Freitag, den 19. April, im Forumshaus hielt. Berichtet hat er desgleichen über die drei von ihm eingereichten Gesetzesinitiativen, auf die wir im Folgenden eingehen werden. Darüber hinaus hat Ganţ seit der Konstituierung des neuen Parlamentes im Dezember 2012 elf Mal in Sitzungen das Wort ergriffen, eine politische Erklärung abgegeben sowie insgesamt 16 Fragen und Interpellationen an Minister gerichtet. 

Die vom DFDR-Abgeordneten eingereichten Gesetzesinitiativen haben ihren Ursprung in tatsächlichen Vorkommnissen im vorigen Mandat, erklärte Ovidiu Ganţ. Beitragen möchte er nun, dass dergleichen Situationen vermieden werden. Ein erster Novellierungsvorschlag gilt dem Unterrichtsgesetz, demzufolge der Bildungsminister den Bau oder das Umwidmen eines zu Bildungszwecken genutzen Raumes genehmigen muss.

In Hermannstadt/Sibiu zum Beispiel musste viele Monate auf die Genehmigung gewartet werden, um eine Turnhalle bauen zu können. In Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sollten dergleichen Avise künftig die Generalschulinspektoren erteilen dürfen, welche die Repräsentanten des Bildungsministers vor Ort sind und die lokalen Gegebenheiten besser kennen sollten als der Minister. In der Abgeordnetenkammer wurde dieser Vorschlag angenommen, im Bildungsausschuss des Senats, der hierfür entscheidenden Kammer, konnte der Novellierungsentwurf keine Mehrheit erzielen, doch einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Befugnis, die Genehmigung zu erteilen, bleibt beim Minister, wenn diese innerhalb von 30 Tagen jedoch nicht erfolgt, gilt der Antrag – der vom Kommunalrat gestellt wird – als angenommen.

Eine zweite Gesetzesinitiative betrifft das Wahlgesetz, das vorsieht, dass auf der Kandidatenliste beide Geschlechter vertreten sein müssen. Dieser Passus wurde bei den Kommunalwahlen angewendet um die DFDR-Liste in Jassy/Iaşi, die nur einen Kandidaten umfasste, abzulehnen. Vorgeschlagen hat Ganţ nun eine Ergänzung dieses Passus mit dem Zusatz „mit Ausnahme der Listen mit einem einzigen Kandidaten“. Von Nutzen wird diese Regelung auch im Falle kleiner Ortschaften sein, wo manche Parteien nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin ins Rennen schicken können, sagte der DFDR-Abgeordnete.

Eine dritte Gesetzesinitiative, die gemeinsam mit Varujan Pambuccian und Dragoş Zisopol, dem Repräsentanten der Armenier bzw. der Griechen initiiert wurde, die beide Hochschullehrer sind, gilt der administrativen Bestrafung von Fakultäten, die falsche Diplome ausstellen. Das Phänomen habe in letzter Zeit unerfreuliche Ausmaße angenommen und bewirkt, dass die von rumänischen Universitäten ausgestellten Abgangszeugnisse insgesamt angezweifelt werden, so Ganţ. Vorgeschlagen wurde, der Fachrichtung, die falsche Zeugnisse ausstellt, die Akkreditierung zu entziehen. Diese Gesetzesinitiative erhielt ein negatives Avis vom Bildungsministerium, dementsprechend wurde sie auch in der Abgeordnetenkammer abgelehnt und wird dasselbe Votum voraussichtlich auch im Senat erhalten.

Den Vorschlag einer administrativen Bestrafung der Studieneinrichtungen lehnte das Ministerium mit der Begründung ab, die Sekretärin hafte strafrechtlich in dergleichen Fällen. Aus seiner Erfahrung als Schulleiter wisse er, dass die Sekretärin die Diplome nicht allein ausstellen kann und Vorkommnisse dieser Art darauf hinweisen, dass etwas an in der Verwaltung dieser Hochschule nicht stimmt. Er bestehe nicht darauf, dass sein Vorschlag angenommen wird, dergleichen Missbrauch zu stoppen, ihn und seine Kollegen stört jedoch der Reaktionsmangel des Ministeriums, von dem sie Lösungen erwarten, die diesem Phänomen Einhalt gebieten.