Ein Beispiel der Kitsch-Architektur

Hermannstädter Altstadt soll nicht zu einem Zeltplatz abgewertet werden

Beim Wetter der vergangenen Tage wäre das Vollzelt durchaus praktisch gewesen, von dem nur noch das Metallgerippe geblieben ist.
Foto: Holger Wermke

Hermannstadt - Die Hermannstädter Besitzer von Bars, Restaurants und Cafés scheinen sich so sehr nach dem Sommer gesehnt zu haben, dass die ersten, provisorischen Terrassen in der Fußgängerzone von Hermannstadt/Sibiu bereits Anfang März aufgestellt wurden.

Diese Tatsache bescherte der Stadt ein zusätzliches Einkommen von 17.000 Lei. So hoch waren die Strafen, mit denen die profitsüchtigen Lokalbesitzer wegen fehlender Genehmigungen belegt wurden. Nun scheint zumindest mit den nötigen Papieren alles zu stimmen. Die Miete, welche die Stadt von den Terrassenbesitzern eingesammelt hat, beläuft sich inzwischen auf fast 55.000 Lei. Im vergangenen Jahr kassierte die Stadt aus der Pacht der öffentlichen Plätze rund 619.000 Lei.

Doch irrt sich der Terrassenbesitzer, der denkt: „Gemietet ist gleich eigen“. Vor etwa zehn Tagen herrschte geschäftiges Treiben vor einem der Lokale in der Heltauergasse/Str. Nicolae Bălcescu. Die Handwerker errichteten binnen weniger Stunden ein echtes Beispiel der Kitsch-Architektur.

Neben den altehrwürdigen Häusern stolzierte ein Gebilde, das stark an ein Hochzeitszelt erinnerte. Das überraschte nicht nur die Passanten, die von den Bewohnern der einstigen Kulturhauptstadt Europas mehr Geschmack erwarten, sondern auch die zuständigen Beamten. Das aufgestellte Zelt ähnelte nicht im Geringsten dem Entwurf, welcher dem zuständigen Stadtamt vorgelegt wurde.

Der Beschluss des Hermannstädter Stadtrates Nr. 110/2009 sieht vor, dass die Terrassen in der Altstadt nicht nur die Besonderheit dieser historisch trächtigen Gegend beachten sollen, sondern schreibt auch die Materialien, aus denen die Tische und Sitzgelegenheiten gemacht werden, sowie das dezente Äußere der Sonnenschirme vor. Die Abgrenzung der Terrasse mit gepflegten Blumentöpfen ist ebenfalls Pflicht.

Doch die Erfahrung der vergangenen Jahre lehrt, dass hierzulande jegliche Vorschrift als eine Empfehlung oder eine Richtlinie verstanden wird. So halten sich zum Beispiel die wenigsten Lokale an die vorgeschriebene Größe der Terrassen. Zumindest mit dem Aussehen dieser Freilichtlokale hat es nach dem genannten Beschluss geklappt. Jedoch mangelt es nicht an solchen Geschäftsleuten, welche die Geduld der Stadtverwaltung testen wollen. Zu hoffen bleibt, dass dem Erbauer dieses Zeltes nicht nur eine deftige Strafe auferlegt wird, die für die anderen eine Lehre sein wird, sondern dass er zum Aufstellen einer geeigneten Terrasse gezwungen wird.